EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Ihre Meinung ist gefragt © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

20.04.2022 Brüssel. Die Europäische Kommission bittet ab Mittwoch (20. April) alle Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Zivilgesellschaft und öffentlicher Behörden sowie die Sozialpartner um Meinungen dazu, wie die EU-Vorschriften zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern überarbeitet werden könnten. Die bestehenden EU-Vorschriften legen die Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Strafen in diesem Bereich fest. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 13. Juli 2022.

Wie in der EU-Strategie zur wirksameren Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs angekündigt, wird die EU-Kommission die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern aus dem Jahr 2011 bewerten, um bewährte Verfahren und noch bestehende Gesetzeslücken zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser öffentlichen Konsultation werden dazu beitragen, die Umsetzung der Richtlinie zu bewerten und die Entwicklung neuer prioritärer Maßnahmen auf EU-Ebene zu lenken.

Weitere Informationen:

Daily News vom 20. April 2022

Zur Konsultation

 

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.