12.12.2018 Brüssel – Um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können, wird der Austausch von Strafregistereinträgen und Identitätsdaten verurteilter Drittstaatenangehöriger und staatenloser Personen vereinfacht. Das Europäische Parlament und der Rat haben sich gestern (Dienstag, 11.12) über den Vorschlag der Kommission geeinigt, eine zentrale Online-Datenbank auf der Grundlage des bestehenden Europäischen Strafregisterinformationssystems ECRIS einzurichten.

Justizkommissarin Věra Jourová erklärt dazu: „Kriminelle kümmern sich nicht um Grenzen, darum müssen unsere Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, in ganz Europa zusammenzuarbeiten, um Verbrecher zu fassen.“

„Das neue System für den Austausch von Strafregistereinträgen, das auch Drittstaatenangehörige umfasst, wird ihre Arbeit beschleunigen. Richter, Staatsanwälte und die Polizei sind damit besser für eine europaweite Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität gerüstet“, so Jourová weiter.

Dank einer zentralisierten Datenbank wird es möglich sein, schnell festzustellen, ob in einem Mitgliedstaat Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen vorliegen. Das neue System soll Daten wie Namen, Anschriften, Fingerabdrücke und, soweit verfügbar, Gesichtsbilder enthalten und wesentlich zur Verbesserung der Zuverlässigkeit von Angaben über die Identität von Nicht-EU-Bürgern beitragen.

Als zentralisiertes System wird das ECRIS zu den von der Agentur eu-LISA entwickelten und verwalteten Systemen gehören und dafür sorgen, dass Informationen mit anderen Systemen ausgetauscht werden können. Dies ist Teil des Konzepts der Kommission zur Sicherstellung der Interoperabilität.