EU-Wettbewerbshüter genehmigen Beihilfen für Mobilfunkdienste in Niedersachsen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

10.03.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung in Höhe von 70 Millionen Euro genehmigt, mit der der Ausbau leistungsfähiger Mobilfunknetze in unversorgten Gebieten des Bundeslandes Niedersachsen gefördert wird. Damit sollen 4G-Dienste oder höhere Mobilfunkkapazitäten in Gebiete kommen, in denen derzeit keine oder nur 2G-Mobilfunkkapazitäten vorhanden sind und in denen innerhalb der nächsten drei Jahre voraussichtlich kein privates Unternehmen investieren wird. Im Rahmen der Regelung erhalten öffentliche Einrichtungen, Mobilfunknetzbetreiber sowie spezialisierte Bauunternehmen direkte Zuschüssen für den Aufbau und/oder Betrieb der Mobilfunkinfrastruktur.

Die Zuschüsse an die privaten Einrichtungen werden nach offenen, transparenten und nicht diskriminierenden Ausschreibungen vergeben. Die Nutzung der geförderten Infrastruktur wird allen interessierten Netzbetreiber zu gleichen und nichtdiskriminierenden Bedingungen offen stehen. Darüber hinaus verpflichten sich die Netzbetreiber, die Beihilfe nur in Gebieten außerhalb ihrer Versorgungsverpflichtungen zu verwenden, wodurch der Mehrwert der Maßnahme gewährleistet wird. Da durch die Maßnahme sichergestellt wird, dass zumindest 4G-Mobilfunkkapazitäten in Gebieten angeboten werden, in denen derzeit nur 2G-Mobilfunkverbindungen verfügbar sind, wird die Regelung auch zu einer erheblichen Verbesserung der Konnektivität führen. Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht und zur Verwirklichung der EU-Ziele beiträgt, den Zugang zu Mobilfunkdiensten in Wohnungen und an Arbeitsplätzen, auch in abgelegenen ländlichen Gebieten, zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Regelung dazu beitragen, erhebliche Ungleichheiten und die digitale Kluft im Bundesland Niedersachsen zu verringern.

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.56426 im Beihilfenregister auf der Wettbewerbs-Website der Kommission veröffentlicht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.