30.03.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Erweiterung des neuen befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie vorgelegt. Innerhalb weniger Tage hat die Kommission auf der Grundlage dieses Rahmens bereits 22 nationale Maßnahmen genehmigt. Die Kommission schlägt jetzt vor, den befristeten Rahmen um weitere fünf Fördermöglichkeiten zu erweitern. Das Kartellrecht steht auch sinnvollen Unternehmenskooperationen nicht im Weg. Hierzu gibt die Kommission Orientierungshilfe auf einer neuen Website.
Der erweiterte Rahmen für Staatshilfen in der Coronakrise soll nun zusätzlich umfassen: mehr Unterstützung für Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus, mehr Unterstützung für den Ausbau von Testeinrichtungen für wichtige Produkte und Ausrüstung, mehr Unterstützung für die Herstellung dringend benötigter Produkte, gezielte Hilfe in Form von Steueraufschub/Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und gezielte Hilfe in Form von Lohnzuschüssen.
Um die Versorgung mit medizinischer Ausrüstung, wichtigen Alltagsgütern und notwendigen Dienstleistungen sicherzustellen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen, gehen immer mehr Unternehmen in der EU sinnvolle Kooperationen ein. Die Europäische Kommission begrüßt solche Initiativen und hat heute eine eigene Website eingerichtet, auf der sie Unternehmen, Verbänden und Rechtsberatern kartellrechtliche Leitlinien für solche vorübergehenden Kooperationen zur Verfügung stellt.
Links zum Thema:
Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt Befristeten Rahmen an, damit die Mitgliedstaaten die Wirtschaft infolge des COVID-19-Ausbruchs wirksamer unterstützen können
Presseinformation der EU-Kommission vom 19.03.2020.
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.