EU-Zollbehörden beschlagnahmten 2019 mehr gefälschte Waren aus China © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

17.12.2020 Brüssel. 2019 wurden an den Außengrenzen der EU gefälschte Waren mit einem Einzelhandelswert von über 760 Millionen Euro beschlagnahmt. Dies ist einen Wertzuwachs von 20 Millionen Euro gegenüber 2018, die Zahl der zurückgehaltenen Waren ist im selben Zeitraum um mehr als 30 Prozent gestiegen. Was den Ursprung der nachgeahmten Waren anbelangt, so war China bei Anzahl (33 Prozent) und Wert (56 Prozent) das Hauptursprungsland. Wie in den vergangenen Jahren befanden sich die Türkei und Hongkong bei Anzahl und Wert nach wie vor unter den Top 7. Der heute (Donnerstag) von der Kommission veröffentlichte Jahresbericht zu Zollkontrollen gibt einen Überblick über die Arbeit der EU-Zollbeamten, die für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen zuständig sind.

Insgesamt beschlagnahmten die Zollbehörden der Mitgliedstaaten 2019 mehr als 90.000 Waren (fast 41 Millionen Einzelstücke), die gegen Rechte des geistigen Eigentums verstießen (ein Anstieg um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Innovation und Kreativität sind die Motoren unserer Wirtschaft, und die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums müssen sich sicher sein können, dass ihre Erfindungen und Marken geschützt werden. Davon hängt auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen ab. Gefälschte Produkte stellen zudem auch eine Gefahr für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU dar. Bei der Durchsetzung dieser Standards an unseren Außengrenzen spielen die Zollbehörden der EU eine umfassende und einzigartige Rolle.

Paolo Gentiloni, EU-Kommissar für Wirtschaft, sagte hierzu: „Gefälschte Waren schaden nicht nur den legal arbeitenden Unternehmen, sondern sie gefährden auch die Gesundheit und die Sicherheit von Bürgern und Verbrauchern. Die Europäische Kommission setzt sich weiterhin für die Bekämpfung dieser illegalen Aktivität ein und unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, den Zugang gefälschter Produkte zu unserem Binnenmarkt zu verhindern.“

Aus dem Bericht geht hervor, dass zu den größten Kategorien sichergestellter Waren – Zigaretten (21,3 Prozent) und Verpackungsmaterial (13,6 Prozent) – in diesem Jahr gefälschte Streichhölzer (20 Prozent) hinzugekommen sind, während die überwiegende Mehrheit der in die EU eingeführten nachgeahmten Produkte auf Spielzeug (9,6 Prozent) und Bekleidung (3,9 Prozent) entfiel. Bei den zurückgehaltenen Waren handelte es sich am häufigsten um Bekleidung und Sportschuhe, während Parfüms und Kosmetika in diesem Jahr an dritter Stelle kamen. Bei 85 Prozent der Zollbeschlagnahmen wurden die Waren schließlich vernichtet. Mengenmäßig führten Pakistan (für Streichhölzer) und die Republik Moldau (für Verpackungsmaterial für Zigaretten) die Liste an, wertmäßig standen Marokko (für Uhren), Senegal (für Bekleidung) und Serbien (für Wasserpfeifentabak) an erster Stelle.

Auf den Kurier- und Postverkehr entfielen zusammen 85 Prozent aller zurückgehaltenen Waren. Bei den Einzelstücken, die in den Kategorien des Postverkehrs beschlagnahmt wurden, handelte es sich hauptsächlich um über den elektronischen Handel bestellte Verbrauchsartikel, z.B. Schuhe, Bekleidung und Spielzeug.

Nachgeahmte Produkte für den täglichen Gebrauch, die für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher potenziell gefährlich sind, wie Lebensmittel und Getränke, Körperpflegeartikel, Medikamente, elektrische Haushaltsgeräte und Spielzeug, waren nach wie vor ein Problem: Sie machten 15,6 Prozent aller beschlagnahmten Einzelstücke aus.

Hintergrund

Die Zollunion hat sich zu einem Eckpfeiler unseres Binnenmarkts entwickelt: Sie sorgt für sichere EU-Grenzen und schützt unsere Bürgerinnen und Bürger vor verbotenen und gefährlichen Waren wie Waffen, Drogen und gefälschten Waren. Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird seit dem Jahr 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten übermittelt werden.

Die Daten liefern nützliche Informationen für die Analyse von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums und werden auch von anderen Einrichtungen wie dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der OECD für die Erstellung wirtschaftlicher Daten und die Erfassung der von Fälschern am häufigsten genutzten Handelsrouten herangezogen.

2018 legte die Kommission einen neuen, später vom Rat angenommenen Plan zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums für die Jahre 2018-2022 vor. Durch den jüngsten Aktionsplan der Kommission im Zollbereich kann die EU die Mitgliedstaaten noch besser bei der Überwachung und Verfolgung dieser illegalen Aktivitäten unterstützen. In diesem Jahr hat die Kommission auch einen Aktionsplan zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, zur Bekämpfung von Nachahmungen und zur Verbesserung der Durchsetzung angenommen.

Ein ergänzender Bericht, der heute von der EUIPO-Beobachtungsstelle veröffentlicht wird, enthält eine Analyse der Zurückhaltung von Waren im EU-Binnenmarkt und Informationen über Trends in diesem Zeitraum.

Links zum Thema:

Pressemitteilung: Zollkontrollen: EU-Zoll hat 2019 gefälschte und potenziell gefährliche Waren im Wert von knapp 760 Mio. Euro beschlagnahmt

Der vollständige Bericht

EUIPO-Bericht über die Zurückhaltung von Waren im EU-Binnenmarkt

Factsheet

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.