Europäische Bürgerinitiativen: Kommission beschließt weitere Fristverlängerung wegen Corona-Pandemie © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

17.12.2020 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) beschlossen, den Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen eine weitere Fristverlängerung von drei Monaten zu gewähren. Damit will die Kommission den Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen bei der Bewältigung der Herausforderungen in Corona-Zeiten helfen, da öffentliche Kampagnen und das Sammeln von Unterstützungsbekundungen in Papierform nahezu unmöglich geworden sind.

Die Fristverlängerung bezieht sich nur auf diejenigen Initiativen, die derzeit Unterstützungsbekundungen sammeln. Bürgerinitiativen, die am 1. November dabei waren, Unterstützungsbekundungen zu sammeln, profitieren von einer dreimonatigen Verlängerung. Diejenigen, die nach dem 1. November und vor dieser Entscheidung mit der Unterschriftensammlung begonnen haben, bekommen eine Fristverlängerung bis zum 1. Februar 2022.

Eine erste Fristverlängerung wurde den Organisatoren von Bürgerinitiativen bereits im Juli gewährt, als sich Europäisches Parlament und Rat auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag einigten. Die Verordnung gewährte eine sechsmonatige Verlängerung für Initiativen, die am 11. März liefen, dem Tag, als die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch des Coronavirus zu einer weltweiten Pandemie erklärte.

Die Verordnung erlaubte der Kommission eine weitere Fristverlängerung von maximal drei Monaten im Falle eines neuen Ausbruchs oder eines Wiederaufflammens.

Links zum Thema:

European Citizens‘ Initiative: The Commission grants extensions to citizens‘ initiatives due to the COVID-19 pandemic*
Nachricht der EU-Kommission vom 17.12.2020.

Website der Europäischen Bürgerinitiative

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.