07.11.2018 Brüssel – Vor der Tagung der EU-Fischerei- minister im Dezember hat die Europäische Kommission heute (Mittwoch, 7.11) ihren Vorschlag für die Fang- quoten in Nordsee und Atlantik für das kommende Jahr vorgelegt. Für 62 Bestände sollen die Fangquoten erhöht werden oder unverändert bleiben, für 22 Bestände werden sie verringert.
Ab dem 1. Januar 2019 wird zudem für alle EU-Fischereiflotten die Anlandeverpflichtung in vollem Umfang gelten. Das bedeutet, dass alle Fänge von regulierten, kommerziell genutzten Arten (einschließlich Beifängen), die an Bord geholt werden, angelandet und auf die jeweiligen Quoten der einzelnen Mitgliedstaaten angerechnet werden müssen. So soll der verschwenderischen Praxis der Rückwürfe ein Ende bereitet werden.
Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, erklärte hierzu: „Das kommende Jahr wird einen Meilenstein für die europäische Fischerei markieren. Unsere gemeinsame Pflicht ist es, bis zum 1. Januar 2019 für einen reibungslosen Übergang zur Anlandeverpflichtung zu sorgen und gleichzeitig unsere Fortschritte bei der Erreichung einer nachhaltigen Fischerei bis 2020 fortzusetzen. Mit diesem Vorschlag legt die Kommission konkrete Lösungen vor, um in beiden Bereichen voranzukommen.“
Bei der nachhaltigen Fischerei lassen sich in der EU erhebliche Fortschritte verzeichnen: So werden jetzt 53 Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield – MSY) befischt. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 waren es gerade einmal 5 und im Jahr 2017 erst 44 Bestände. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Fischer dabei zu unterstützen, dass — wie in der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgesehen — bis 2020 alle Bestände auf nachhaltigem Niveau befischt werden.
Der heutige Vorschlag wird den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates „Fischerei“, der am 17.-18. Dezember in Brüssel stattfindet, zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt und soll ab 1. Januar 2019 gelten.
Einzelheiten des Vorschlags
Bei ihrem Vorschlag stützt sich die Kommission auf das wissenschaftliche Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES); Ziel ist es, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände zu erreichen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Fischereigemeinschaften eine rentable Lebensgrundlage behalten.
Der Vorschlag umfasst Bestände, die von der EU autonom bewirtschaftet und Bestände, die gemeinsam mit Drittländern wie Norwegen oder durch regionale Fischereiorganisationen bewirtschaftet werden. Die internationalen Verhandlungen für viele diesbezügliche Bestände sind noch in Gang, und für einige weitere Bestände liegen noch keine wissenschaftlichen Gutachten vor. Die Zahlen für diese Bestände werden zu einem späteren Zeitpunkt eingefügt.
- Vorgeschlagene Erhöhungen: Die Kommission schlägt vor, die zulässige Gesamtfangmenge für 27 Bestände wie Kaisergranat und Scholle im Skagerrak/Kattegat, nördlichen Seehecht, westlichen und südlichen Stöcker, Kabeljau, Seezunge und Scholle in der Irischen See sowie Seezunge und Butt im Golf von Biskaya anzuheben.
- Bestände, für die eine Befischung auf dem Niveau von 2018 vorgeschlagen wird: Bei 35 Beständen sind gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen zu verzeichnen.
- Vorgeschlagene Verringerungen: Für 22 Bestände wurden Verringerungen vorgeschlagen, bei zwölf Beständen beträgt diese Verringerung weniger als 20 Prozent. Bei fünf Beständen, und zwar bei Kabeljau westlich von Schottland, Kabeljau in der Keltischen See, im Golf von Biskaya und vor der Iberischen Halbinsel, Wittling westlich von Schottland und in der Irischen See und Scholle in der südlichen Keltischen See und südwestlich von Irland wurde aufgrund wissenschaftlicher Gutachten für 2019 eine zulässige Gesamtfangmenge (TAC) von Null festgesetzt. Die Kommission schlägt also vor, die Befischung dieser Bestände nicht mehr zu gestatten.
- Vorgeschlagene neue Beifangmengen: Für fünf unbeabsichtigt gefangene Bestände wird eine Beifangquote auf niedrigem Niveau vorgeschlagen, um den fischereilichen Druck zu reduzieren; hierfür gelten eine Reihe von Bedingungen, einschließlich einer umfassenden Fangdokumentation. Diese Bestände werden in gemischten Weißfisch-Fischereien gefangen.
- Für nördlichen Wolfsbarsch schlägt die Kommission auf der Grundlage des neuesten wissenschaftlichen Gutachtens ein Maßnahmenpaket in Form von Fangbeschränkungen (keine TACs) vor. Bei diesen Maßnahmen wäre für die Fischerei mit Haken und Leinen auf nördlichen Wolfsbarsch eine höhere Fangmenge von 7 Tonnen je Fischereifahrzeug (gegenüber 5 Tonnen je Fischereifahrzeug im Jahr 2018) zulässig; außerdem würde für die Freizeitfischerei eine Höchstfangmenge („bag limit“) von einem Fisch je Tag für sieben Monate (eine Verlängerung gegenüber dem Zeitraum von nur drei Monaten im Jahr 2018) gestattet.
Weitere Informationen:
Website: TACs und Quoten
Wissenschaftliche Gutachten: Bei den vorgeschlagenen TACs wurden die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission auch die Interessenträger konsultiert.