28.11.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission wird den europäischen Landwirten 444 Mio. Euro zurück- erstatten, die ursprünglich von den Direktzahlungen für 2018 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgezogen wurden, um die diesjährige so genannte Agrarkrisenreserve zu bilden. Die betreffenden Beträge werden den Landwirten ab dem 1. Dezember 2018 erstattet.

Auch wenn der Agrarsektor in diesem Jahr mit kritischen Situationen konfrontiert war, wie beispielsweise extremen Wetterbedingungen im Sommer, war es nicht notwendig, die Krisenreserve im Jahr 2018 freizugeben, um den europäischen Landwirten eine angemessene Unterstützung zu bieten.

Zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der schwierigen Marktlage in bestimmten Sektoren wurden aus den verfügbaren GAP-Mitteln finanziert. Die Schäden, die durch ungünstige Wetterbedingungen in diesem Frühjahr und Sommer verursacht wurden, wurden durch andere Maßnahmen kompensiert, die den Landwirten helfen sollen, die Folgen zu überwinden. Dazu gehören Ausnahmen von bestimmten Bedingungen im Zusammenhang mit Greening-Zahlungen und höheren Vorauszahlungen für 2019.

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Die vollständige Pressemitteilung

Die Durchführungsverordnung vom 26.11.2018