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  • Europäischer Eisenbahnraum: bessere Regeln für Interoperabilität, weniger Lärm und leichterer Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität

16.05.2019 Brüssel. Weniger Lärm, mehr Service für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und bessere Interoperabilität: Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) für den europäischen Schienenverkehr neue Vorschriften erlassen. Damit beendet sie die Vorbereitungen für den „technischen Pfeiler“ der jüngsten Eisenbahnreform („Viertes Eisenbahnpaket“), so dass dieser am 16. Juni 2019 in Kraft treten kann. „Die Mitgliedstaaten müssen nun rasch handeln und die neuen Vorschriften umsetzen, um ein echtes interoperables Schienennetz zu schaffen, das die Schiene attraktiver, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger macht und gleichzeitig die Kosten für europaweite Eisenbahndienste senkt“, sagte die für Verkehr zuständige Kommissarin Violeta Bulc.

Die heute verabschiedeten neuen Regeln werden auch die Einführung interoperabler Zugverbindungen und insbesondere des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) erleichtern. Diese sind die Grundlage für die Digitalisierung der Eisenbahnen und die Einführung automatisierter Dienste zum Nutzen der europäischen Bürger und der europäischen Industrie. Außerdem werden die Kosten und den Verwaltungsaufwand erheblich verringert, indem in Zukunft die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) für die Erteilung von EU-Fahrzeuggenehmigungen und die Zertifizierung von Betriebsabläufen zuständig sein wird.

Links zum Thema:

Das Vierte Eisenbahnpaket

Single European Railway Area: better rules on interoperability, noise and access for persons with reduced mobility
Nachricht der EU-Kommission vom 16.05.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.