Europäischer Green Deal: Nach Zustimmung der EU-Staaten kann Umsetzung in konkrete Politik starten © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

29.03.2023 Brüssel. Die Europäische Union gießt ihre ambitionierten Klimaziele in konkrete Politik. Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Energieministerinnen und –minister der 27 EU-Staaten gestern neben den CO2-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auch die überarbeiteten Vorgaben für die Lastenteilung bei der Senkung der Treibhausgasemissionen und zum Beitrag von Land- und Fortwirtschaft endgültig verabschiedet haben. Damit geht das Paket „Fit for 55“ – ein Herzstück des europäischen Grünen Deals – in die konkrete Umsetzung. Die Europäische Union möchte ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 senken und bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

Auch beschlossen hat der Rat eine Änderung der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des Emissionshandels.

Was hat der Rat beschlossen?

Entsprechend der neuen CO2-Vorgaben für Autos müssen alle in Europa neu zugelassenen Pkw und Kleintransporter ab 2035 emissionsfrei sein. So werden die Emissionen im Verkehrssektor sinken und die Luftverschmutzung in der gesamten Union bekämpft. Gleichzeitig stellt der Beschluss die Weichen dafür, dass die europäische Automobilindustrie innovativ und international wettbewerbsfähig bleibt. Im Herbst 2023 wird die Kommission einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂ -Emissionsreduktionszielen beitragen würden.

Die überarbeitete Verordnung zur Lastenteilung legt ehrgeizigere jährliche Treibhausgasemissionsziele für Mitgliedstaaten fest – in den Sektoren, die derzeit nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) fallen. In der endgültigen Fassung wird der Vorschlag der Kommission beibehalten, das Emissionsreduktionsziel für die Sektoren Gebäude, Landwirtschaft, Abfall, Industrie (außerhalb des ETS) und Verkehr bis 2030 von 29 Prozent auf 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 zu erhöhen.

Die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung) erhöht das EU-Ziel für den Netto-CO2-Abbau durch natürliche Senken auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030. Die neuen Vorschriften legen ehrgeizige und faire Ziele für jeden Mitgliedstaat fest.

Gestern hat der Rat auch einen Beschluss zur Änderung der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems angenommen. Sie stabilisiert den Markt durch die Entnahme überschüssiger Zertifikate. Weitere Änderungen an der MSR werden im Rahmen der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems beschlossen, die nach der vorläufigen Einigung vom Dezember letzten Jahres ebenfalls in den nächsten Wochen angenommen werden soll.

Nächste Schritte

Die Übereinkünfte, die das Europäische Parlament und der Rat Ende letzten Jahres erzielt haben, können nun nach der förmlichen Genehmigung durch die beiden Mitgesetzgeber in Kraft treten.

Links zum Thema:

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland