Europäisches Semester: Den Weg für eine kräftige und nachhaltige Erholung ebnen © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Christophe Licoppe

02.06.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute mit dem Frühjahrspaket des Europäischen Semesters ihre Empfehlungen für die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten vorgelegt. Diese Empfehlungen sollen den Mitgliedstaaten helfen, ihre wirtschaftliche Erholung voranzutreiben und dabei das EU-Aufbauprogramm NextGenerationEU bestmöglich zu nutzen. Das Europäische Semester wird in diesem Jahr mit den Aufbau- und Resilienzplänen verknüpft, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, welche Investitionen und Reformen sie aus dem EU-Aufbauprogramm finanzieren werden. „Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, in diesem und im nächsten Jahr eine konjunkturfördernde Haushaltspolitik beizubehalten, weiter öffentliche Investitionen zu tätigen und die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich zu nutzen, um das Wachstum anzukurbeln“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis.

Die im März 2020 aktivierte Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts ermöglichte es den Mitgliedstaaten, rasch zu reagieren und Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten.

Haushaltspolitische Leitlinien und weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel

Am 3. März 2021 hatte die Kommission in der Mitteilung zur fiskalpolitischen Reaktion klargestellt, dass der Beschluss zur Deaktivierung der allgemeinen Ausweichklausel auf einer Gesamtbewertung der Wirtschaftslage anhand quantitativer Kriterien beruhen sollte. Als zentrales quantitatives Kriterium sollte das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der EU im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) herangezogen werden. Angesichts der Beurteilung der Wirtschaftslage durch die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2021 wird die allgemeine Ausweichklausel 2022 weiter angewandt und könnte 2023 deaktiviert werden.

Die Haushaltspolitik sollte 2021 und 2022 weiterhin die Stützung der Konjunktur zum Ziel haben. Die Mitgliedstaaten sollten eine verfrühte Beendigung ihrer Stützungsmaßnahmen vermeiden und die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität in vollem Umfang nutzen. Investitionen und Reformen im Rahmen der Fazilität werden dazu beitragen, die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, das Potenzialwachstum zu steigern und die Beschäftigung zu fördern, Ungleichgewichte abzubauen und die öffentlichen Finanzen zu verbessern. Im Jahr 2022 sollte die nationale Haushaltspolitik stärker ausdifferenziert werden, aber grundsätzlich sollten alle Mitgliedstaaten Investitionen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung aufrechterhalten. Sobald die Bedingungen dies zulassen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um mittelfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 über die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags

Die Kommission hat für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Rumäniens, das bereits der korrektiven Komponente des Pakts unterliegt einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommen. Ziel dieses Berichts ist es zu bewerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenkriterien des Vertrags einhalten. Die Analyse ergab, dass das Defizitkriterium von Bulgarien, Dänemark und Schweden erfüllt und von den anderen Mitgliedstaaten nicht erfüllt wird. Das Schuldenstandskriterium wird von 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien und Finnland) nicht erfüllt.

Die Kommission ist der Auffassung, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Entscheidung über die Einleitung von Defizitverfahren getroffen werden sollte. Rumänien empfiehlt die Kommission, seinen Konsolidierungspfad anzupassen und auf eine Korrektur seines übermäßigen Defizits im Jahr 2024 hinzuwirken.

Behebung makroökonomischer Ungleichgewichte

Die Kommission hat bei den 12 Mitgliedstaaten, die im Warnmechanismus-Bericht 2021 für eingehende Überprüfungen ausgewählt wurden, mit Ungleichgewichten zusammenhängende makroökonomische Anfälligkeiten bzw. übermäßige Ungleichgewichte festgestellt. Drei Mitgliedstaaten (Zypern, Griechenland und Italien) weisen nach wie vor übermäßige Ungleichgewichte auf, und in neun weiteren Mitgliedstaaten bestehen Ungleichgewichte (Kroatien, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Spanien und Schweden).

Die Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität dürften dazu beitragen, die in früheren Semesterzyklen ermittelten Herausforderungen zu bewältigen, und eine wichtige Rolle bei der Beseitigung bestehender makroökonomischer Ungleichgewichte spielen.

Bericht über die verstärkte Überwachung und Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms

Die Kommission hat den zehnten Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands angenommen. Darin kommt sie zu dem Ergebnis, dass Griechenland trotz der pandemiebedingt schwierigen Umstände die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um seinen spezifischen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Kommission hat auch die Berichte über die Überwachung nach Abschluss des Programms für Irland, Spanien, Zypern und Portugal angenommen. In den Berichten wird der Schluss gezogen, dass die betroffenen Mitgliedstaaten nach wie vor über solide Rückzahlungskapazitäten verfügen.

Beschäftigungspolitische Leitlinien

In den beschäftigungspolitischen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten festgelegt, um sie inklusiver und gerechter zu gestalten. Die Leitlinien vom Oktober 2020 wurden aktualisiert, um die ökologische Nachhaltigkeit und die digitale Dimension zu integrieren, die durch die Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) vorgegeben werden. Ferner geben sie Orientierungshilfen für die Abfederung der beschäftigungspolitischen und sozialen Auswirkungen der COVID-19 Krise.

Angesichts ihrer unveränderten Relevanz schlägt die Kommission vor, die aktuellen beschäftigungspolitischen Leitlinien für 2021 fortzuschreiben. Indem ein Schwerpunkt auf die neuen, mit dem Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte festgelegten Kernziele der EU sowie die politischen Richtungsvorgaben gelegt wird, die beim Sozialgipfel von Porto vereinbart wurden.

Äußerungen aus dem Kommissionskollegium:

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Wir stellen diese ,Sonderausgabe‘ des Frühjahrspakets zu einem entscheidenden Moment vor, da sich die wirtschaftliche Erholung anbahnt, aber der Weg vor uns noch mit Unbekannten versehen ist. Wir werden daher weiterhin alle Instrumente einsetzen, um unsere Volkswirtschaften wieder auf Kurs zu bringen. Wir verlängern die allgemeine Ausweichklausel im Jahr 2022 und planen jetzt, sie 2023 zu deaktivieren. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, in diesem und im nächsten Jahr eine konjunkturfördernde Haushaltspolitik beizubehalten, weiter öffentliche Investitionen zu tätigen und die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich zu nutzen, um das Wachstum anzukurbeln. Ein solider Ausgabenmix – der sich auf Investitionen konzentriert und gleichzeitig andere Ausgaben unter Kontrolle hält – wird mittelfristig die Rückkehr zu vorsichtigeren Positionen erleichtern, was für Länder mit hoher Verschuldung besonders wichtig sein wird.“

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, führte aus: „Auf dem Sozialgipfel in Porto haben wir die europäische Sozialagenda für das nächste Jahrzehnt im Einklang mit dem Aktionsplan für die europäische Säule sozialer Rechte festgelegt. In den heute vorgeschlagenen beschäftigungspolitischen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten für die Mitgliedstaaten festgelegt, die sich auf die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Modernisierung und Inklusivität der Arbeitsmärkte, der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie auf angemessene Sozialschutz- und Gesundheitssysteme konzentrieren. Die Umsetzung der Grundsätze der Säule im Rahmen des Europäischen Semesters wird zu einer widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung Europas beitragen.“

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Nach einem schlechten Winter haben sich die Aussichten für die europäische Wirtschaft im Frühjahr deutlich erhellt. Millionen von Europäern werden jeden Tag geimpft, und im Zuge des Rückgangs der Fallzahlen werden die Beschränkungen gelockert und das Vertrauen wächst. NextGenerationEU ist endlich Realität. Jetzt müssen wir die nächsten Schritte hinbekommen. Der Aufschwung verläuft uneinheitlich und die Unsicherheit ist nach wie vor hoch, so dass die Wirtschaftspolitik 2021 und auch 2022 weiterhin der Konjunktur unter die Arme greifen muss. Auch dank der Aufbau- und Resilienzfazilität dürften die öffentlichen Investitionen ihren höchsten Stand seit mehr als zehn Jahren erreichen. Unsere heutige Botschaft lautet, dass alle Länder darüber hinaus weiterhin auch nationale Gelder für Investitionen einsetzen sollten. Sobald die Gesundheitsrisiken abnehmen, sollten die EU-Länder sorgfältig zu gezielteren Maßnahmen übergehen, um Unternehmen und Arbeitnehmern dabei zu helfen, sich nach der COVID-19-Krise zu behaupten.“

Nächste Schritte

Die Kommission fordert die Euro-Gruppe und den Rat auf, das Paket zu erörtern und die heute vorgelegten Leitlinien zu billigen. Die Kommission sieht einem konstruktiven Dialog mit dem Europäischen Parlament über den Inhalt dieses Pakets und alle weiteren Schritte im Zyklus des Europäischen Semesters erwartungsvoll entgegen.

Links zum Thema:

Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2021: Fragen und Antworten

Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2021 – Dokumente

Mitteilung zu den Empfehlungen der Kommission

Empfehlungen der Kommission

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3

Beschäftigungspolitische Leitlinien für 2021

Zehnter Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Zypern

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Irland

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Spanien

Bericht über die Überwachung nach Abschluss des Anpassungsprogramms für Portugal

Das Europäische Semester

Europäisches Semester 2021 – ein außerordentlicher Zyklus

Mitteilung zur fiskalpolitischen Reaktion

Frühjahrsprognose 2021

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Das Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.