25.02.2019 Straßburg – Das Europäische Parlament lehnt die Todesstrafe entschieden ab und richtet am 27. Februar die Eröffnungssitzung des 7. Weltkongresses gegen die Todesstrafe aus.

Todesstrafe: Zahlen und Fakten

142 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft (Stand: 2017). 56 Länder wenden die Todesstrafe noch an. Amnesty International erfasste im Jahr 2017 mindestens 993 Hinrichtungen in 23 Ländern (außer China, wo vermutlich Tausende von Hinrichtungen durchgeführt wurden). Zudem warten weltweit über 20.000 Menschen in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung.

Rund 84 Prozent der 2017 registrierten Hinrichtungen wurden in vier Ländern vollstreckt: Iran, Saudi-Arabien, Irak und Pakistan. Die Zahl der in China durchgeführten Hinrichtungen ist nicht bekannt, da die genauen Daten als Staatsgeheimnis gelten.

In Asien, dem arabischen Raum und in den USA gibt es eine starke Opposition gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Rund vier Fünftel der 55 Länder Afrikas haben die Todesstrafe abgeschafft oder Moratorien eingeführt.

 

Europäische Union setzt sich gegen Todesstrafe ein

Als Teil ihres Engagements für die Verteidigung der Menschenrechte ist die Europäische Union ein vehementer Verfechter der Abschaffung der Todesstrafe weltweit. Alle EU-Mitgliedstaaten haben in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention die Todesstrafe abgeschafft.

„Die Todesstrafe ist der vorsätzlichste Mord“ Albert Camus

 

Die Europäische Union engagiert sich auf verschiedene Arten:

  • Sie verbietet den Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden können.
  • Sie nutzt die Handelspolitik als Instrument, um die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern.
  • Sie unterstützt zivilgesellschaftlichen Organisationen in an der Todesstrafe festhaltenden Staaten, die Bewusstsein schaffen sowie die Lage beobachten und dokumentieren.
  • Als beobachtendes Mitglied in den Vereinten Nationen ist die EU ein ausdrücklicher Befürworter aller Aktionen, die der Abschaffung der Todesstrafe dienen.
  • Das Europäische Parlament veranstaltet Debatten und verabschiedet Entschließungen, um die Handlungen der Länder, die die Todesstrafe immer noch anwenden, zu verurteilen. In einer 2015 verabschiedeten Entschließung verurteilt das Parlament insbesondere, „dass die Todesstrafe zwecks Unterdrückung der Opposition oder wegen der religiösen Überzeugung, Homosexualität oder Ehebruch“ verhängt wird.

Das einzige Land in Europa, in dem noch Hinrichtungen durchgeführt werden, ist Belarus. In Russland gilt ein Moratorium.

Der Weltkongress gegen die Todesstrafe findet von 26. Februar bis 1. März in Brüssel statt. Der Weltkongress ist die weltweit führende Veranstaltung zur Abschaffung der Todesstrafe und wird von der Initiative ECPM (Ensemble contre la Peine de Mort, Gemeinsam gegen die Todesstrafe) organisiert. Er bringt über tausend Teilnehmer aus mehr als 140 Ländern zusammen.