Exporte von Entwicklungsländern in die EU erreichen Höchststand © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

10.02.2020 Brüssel. Die Ausfuhren aus Entwicklungsländern in die Europäische Union, die durch Zollpräferenzen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) von Einfuhrzöllen befreit sind, erreichten 2018 einem Bericht der EU-Kommission zufolge einen neuen Höchstwert von 69 Milliarden Euro. Mit dem Handelsinstrument der Zollpräferenzen stärkt die EU weltweit Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und nachhaltige Entwicklung.

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell sagte: „Mit dem Allgemeinen Präferenzsystem der EU unterstützen wir nachhaltigen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum in Entwicklungsländern, nicht zuletzt im Bereich des Klimaschutzes. Dank unserer Präferenzzölle im Handel tragen wir dazu bei, Tausende aus der Armut zu holen, Ungleichheiten abzubauen und Wirtschaftswachstum zu generieren.“

EU-Handelskommissar Phil Hogan ergänzte: „Dank unseres Handelspräferenzsystems importiert die EU doppelt so viel aus den am wenigsten entwickelten Ländern wie der Rest der Welt. Mit diesem Markenzeichen der EU-Handelspolitik unterstützen wir Millionen von Arbeitsplätzen in den ärmsten Ländern der Welt und schaffen dort einen Anreiz, internationale Übereinkommen über Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Umweltschutz umzusetzen.“

Insgesamt stiegen die die Ausfuhren der 71 APS-begünstigten Länder auf fast 184 Milliarden Euro, wovon 69 Milliarden Euro auf Sonderpräferenzen entfielen. Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems fallen für Ausfuhren von Entwicklungsländern in die EU keine Einfuhrzölle an. Durch zusätzliche Exportmöglichkeiten werden diese Länder bei der Bekämpfung der Armut und der Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt, wobei gleichzeitig auch die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung gewahrt werden. So zeigt der heute veröffentlichte Bericht, dass beispielsweise Sri Lanka, die Mongolei und Bolivien dank des APS wirksamer gegen Kinderarbeit vorgehen.

Die EU-Handelsagenda leistet weltweit einen Beitrag für die Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung. Die Präferenzen bieten einen Anreiz für die begünstigten Länder, weitere Schritte zur wirksamen Umsetzung internationaler Übereinkommen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt und verantwortungsvolle Staatsführung zu unternehmen.

In vielen der 71 APS-begünstigten Länder bestehen nach wie vor Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf Einschränkungen des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums und der Medienfreiheit, den Zugang zur Justiz, Minderheitenrechte, die Todesstrafe und die Vereinigungsfreiheit. Unzureichende Fortschritte, auch in einigen der größten begünstigten Länder, haben dazu geführt, dass die EU die Lage intensiver überwacht und ihr Engagement verstärkt, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

Im Falle Kambodschas hatte dies zur Folge, dass die EU wegen der schwerwiegenden und systematischen Verstöße gegen die Grundsätze der wesentlichen Übereinkommen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation ein Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme der Präferenzen eingeleitet hat.

In dem Bericht wird untersucht, inwieweit die APS-begünstigten Länder das Schema optimal nutzen. Auch eine Reihe übergeordneter Themen wird darin beleuchtet, wie der zivilgesellschaftliche Handlungsspielraum, Fortschritte bei der Bekämpfung der Kinderarbeit, Umweltfragen sowie Fragen der verantwortungsvollen Staatsführung. Der Bericht enthält Beispiele dafür, wie die EU mit allen Akteuren, unter anderem der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen – vor allem den Aufsichtsgremien der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisation – sowie den Behörden der begünstigten Länder zusammenarbeitet, um das APS wirksamer zu gestalten und sicherzustellen, dass Handel und Werte nicht getrennt voneinander gefördert werden.

Die EU-Industrie ist ein wichtiger Partner, wenn es darum geht, nachhaltige Entwicklung zur Realität zu machen: Sie investiert in APS-Länder, bezieht Rohstoffe aus ihnen, stellt Waren vor Ort her und sorgt dafür, dass internationale Arbeits- und Umweltnormen eingehalten werden.

Hintergrund

Diesem dritten zweijährlichen Bericht sind zehn gemeinsame Arbeitsunterlagen der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes beigefügt. In neun dieser Unterlagen wird die Leistung jedes der neun APS+-begünstigten Länder bewertet. In der zehnten Unterlage wird eine Bewertung der drei APS-begünstigten Länder Bangladesch, Kambodscha und Myanmar/Birma vorgenommen, mit denen die EU 2017 ein verstärktes Engagement – einen vertieften Dialog in Menschenrechts- und Arbeitnehmerrechtsfragen – begonnen hat.

Das APS der EU umfasst drei Regelungen:

  • Eine allgemeine Regelung für Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie, die für zwei Drittel der Zolltarifpositionen die teilweise oder vollständige Aufhebung der Zölle vorsieht (15 Begünstigte);
  • Die Sonderregelung APS+ für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung. Für gefährdete Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen der unteren Einkommenskategorie, die 27 internationale Übereinkommen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung umsetzen, werden dieselben Zölle auf 0 % gesenkt (8 Begünstigte);
  • Die Sonderregelung EBA (Everything but Arms; Alles außer Waffen), nach der den am wenigsten entwickelten Länder ein zoll- und kontingentfreier Zugang für alle Waren mit Ausnahme von Waffen und Munition gewährt wird (48 Begünstigte).

Links zum Thema:

Impulse für Ausfuhren von Entwicklungsländern in die Europäische Union dank Handelspräferenzen
Presseinformation der EU-Kommission vom 10.02.2020.

Wichtige Fakten

Bericht über das Allgemeine Präferenzsystem

Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen

APS-Website

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.