Kommission leitet nächste Schritte des Zyklus 2018 der wirtschaftspolitischen Koordinierung ein und legt Entwurf des Haushaltsplans 2019 vor; Neue Vorschriften für Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung​

Europäisches Semester – Frühjahrspaket 2018

Die Europäische Kommission hat gestern (23.05.2018) das Frühjahrspaket 2018 des Europäischen Semesters angenommen. Dazu gehören 27 länderspezifische Empfehlungen, in denen die Kommission den Mitgliedstaaten wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen für die kommenden 12-18 Monate anrät, sowie die Ausgabe 2018 des Konvergenzberichts, in dem die Fortschritte der sieben nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einführung des Euro bewertet werden: Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn. Außerdem hat die Kommission eine Empfehlung an den Rat, das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit gegen Frankreich einzustellen, sowie Berichte für Belgien und Italien angenommen, in denen analysiert wird, inwieweit diese Länder das im Vertrag verankerte Schuldenstandskriterium erfüllen. Wegen einer festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2017 hat die Kommission eine Verwarnung an Ungarn und Rumänien gerichtet und Stellung zur aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens genommen.

Die länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission heute angenommen hat, betreffen alle Mitgliedstaaten außer Griechenland, das derzeit ein Stabilitätshilfeprogramm durchläuft. In den Empfehlungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Strukturreformen fortzusetzen, die die Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Investitionsbedingungen verbessern, insbesondere Produkt- und Dienstleistungsmarktreformen, die zur Innovationsförderung, zur Verbesserung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln und zur Korruptionsbekämpfung beitragen.

Die Mitgliedstaaten sollten vor dem Hintergrund langfristiger Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung, der Migration und dem Klimawandel ihre wirtschaftliche Widerstandskraft stärken. Nur krisenfeste Volkswirtschaften können eine langfristige wirtschaftliche Konvergenz und eine Verringerung der bestehenden Unterschiede zuwege bringen.

In diesem Jahr wird in den Empfehlungen in Anlehnung an die im November 2017 verkündete europäische Säule sozialer Rechte den sozialen Herausforderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vermittlung erforderlicher Fachkompetenzen, wirksame und angemessene Netze der sozialen Sicherheit und die Verbesserung des sozialen Dialogs.

Den Ländern wird empfohlen, Reformen durchzuführen, die ihre Erwerbsbevölkerung auf die Zukunft, auf künftige Arbeitsformen und auf eine zunehmende Digitalisierung vorbereiten, die Einkommensungleichheiten verringern und Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für junge Menschen schaffen.

Der Konvergenzbericht für die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten fußt auf den Konvergenzkriterien. Diese Kriterien, die gelegentlich auch als „Maastricht-Kriterien“ bezeichnet werden, sind in Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dargelegt. Aus dem Bericht geht hervor, dass alle betroffenen Mitgliedstaaten, die rechtlich zur Einführung des Euro verpflichtet sind, das Kriterium der öffentlichen Finanzen erfüllen. Bulgarien, Kroatien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn erfüllen ferner das Kriterium der langfristigen Zinssätze. Das Kriterium der Preisstabilität wird von Bulgarien, Kroatien, Polen und Schweden erfüllt. Dem Bericht zufolge erfüllt keines der Länder das Kriterium der Wechselkursstabilität, da keines von ihnen am Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM) II teilnimmt. Vor dem Beitritt zum Euroraum muss sich jedes Land mindestens zwei Jahre lang am Mechanismus beteiligt haben, ohne dass starke Spannungen aufgetreten wären. Neben der Bewertung dieser formalen Voraussetzungen für einen Beitritt zum Euroraum wird im Bericht zudem festgestellt, dass die Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit den Vorschriften der Wirtschafts- und Währungsunion in keinem Mitgliedstaaten in vollem Umfang gegeben ist; einzige Ausnahme ist diesbezüglich Kroatien.

Die Kommission ersucht den Rat nun, die länderspezifischen Empfehlungen anzunehmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese vollständig und fristgerecht umzusetzen. Die EU-Minister werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor diese von den Staats- und Regierungschefs gebilligt werden. Danach ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen im Wege ihrer nationalen Wirtschafts- und Haushaltspolitik im Zeitraum 2018-2019 umzusetzen.

Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019

Die Kommission legte heute den Entwurf des EU-Haushaltsplans 2019 vor. Darin sind 166 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen – das entspricht einer Erhöhung um 3 % gegenüber 2018 – für Investitionen in eine stärkere, besser gewappnete europäische Wirtschaft sowie für mehr Solidarität und Sicherheit diesseits und jenseits der Grenzen der EU veranschlagt.

Dieser Haushalt ist der sechste, der im Rahmen der gegenwärtigen langfristigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014-2020 und der darin festgelegten Beschränkungen vorgelegt wird. Es ist so konzipiert, dass die Finanzierung bestehender Programme und neuer Initiativen optimiert wird. Ferner soll damit ein substanzieller Beitrag zum europäischen Mehrwert gemäß den Prioritäten der Juncker-Kommission geleistet werden.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden jetzt gemeinsam über diesen Haushaltsentwurf beraten. Anfang des Monats legte die Kommission ihren Vorschlag für eine pragmatische und moderne langfristige Haushaltsplanung für den Zeitraum 2021-2027 vor.

Neue Regeln für das OLAF als engem Partner der Europäischen Staatsanwaltschaft

Mit der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft wurde eine neue Phase der Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug eingeläutet. In diesem Zusammenhang unterbreitet die Europäische Kommission heute einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF). Durch die Änderung soll das OLAF so aufgestellt werden, dass es eng mit der Europäischen Staatsanwaltschaft bei der Aufdeckung und Untersuchung von Betrugsdelikten in der gesamten EU zusammenarbeiten kann. Zu diesem Zweck soll auch präzisiert werden, mit welchen Mitteln das OLAF seine verwaltungsrechtlichen Untersuchungen durchführen kann. Dadurch soll die Wirksamkeit dieser Untersuchungen sichergestellt werden. Dabei geht es vor allem um die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort, um den Zugang des OLAF zu Bankkontoinformationen und um die Mittel des OLAF für die Bekämpfung von MwSt.-Betrug. Die Europäische Staatsanwaltschaft und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung sollen als enge Partner ‑ im Rahmen ihrer unterschiedlichen, jedoch einander ergänzenden Mandate ‑ gemeinsam dafür sorgen, dass alle verfügbaren Mittel dazu genutzt werden, gegen Betrug vorzugehen und das Geld der Steuerzahler zu schützen.

Pressematerial

Pressemitteilung zu den länderspezifischen Empfehlungen

Memo zum Frühjahrspaket 2018 des Europäischen Semesters

Einleitende Mitteilung zu den länderspezifischen Empfehlungen 2018

Länderspezifische Empfehlungen 2018

Defizitverfahren gegen Frankreich

Verfahren wegen erheblicher Abweichung gegen Ungarn

Verfahren wegen erheblicher Abweichung gegen Rumänien

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV für Belgien

Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV für Italien

Stellungnahme zur aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung Spaniens

Factsheet zu wichtigen Arbeitsmarkt- und Sozialdaten

Pressemitteilung zum Konvergenzbericht 2018

Wirtschaftsprognose – Frühjahr 2018

Zeitplan für das Europäische Semester

Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2018

Europäisches Semester – Winterpaket 2018

Mitteilung zu den Länderberichten 2018

Länderberichte 2018