07.11.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Teilen des Medien- konzerns Fox durch Disney nach der EU-Fusions- kontrollverordnung genehmigt. Die beiden weltweit tätigen Medienunternehmen haben ihren Sitz in den USA. Die Freigabe ist an die Bedingung geknüpft, dass Disney seine Zusagen vollständig erfüllt.

Disney und Fox sind zwei der sechs großen Hollywood-Filmstudios. Beide Unternehmen bieten auch Fernsehsender an, z. B. den Disney Channel, die Fox-Sender, die National Geographic-Sender und die History-Sender. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bieten Disney und Fox audiovisuelle Inhalte und Fernsehprogramme für Fernsehveranstalter und TV-Vertriebsgesellschaften an.

Im Rahmen des geplanten Rechtsgeschäfts würden Disney und Teile von Fox, u. a. dessen Film- und Fernsehstudios sowie dessen Kabelfernseh- und internationales Fernsehgeschäft, zusammengeführt. Nicht Gegenstand des Vorhabens sind hingegen das Fernsehübertragungsnetz und die Fernsehsender von Fox, Fox News Channel, Fox Business Network, FS1, FS2 und Big Ten Network.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommission hat die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte, auf denen sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden, geprüft.

In Bezug auf die Märkte für i) die Produktion und den Vertrieb von Kinofilmen und ii) den Vertrieb von Inhalten für Heimunterhaltung und die Lizenzierung von Filmen und anderen Fernsehinhalten hat die Kommission festgestellt, dass die Zusammenführung der Tätigkeiten von Disney und Fox keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gäbe, da das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin einem erheblichen Wettbewerb durch andere Akteure wie Sony, Universal und Warner Bros ausgesetzt wäre.

Hinsichtlich des Marktes für das iii) Angebot von Programmen für Fernsehveranstalter stellte die Kommission hingegen fest, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb zwischen zwei starken Anbietern von „Dokumentationssendern“ in mehreren EWR-Mitgliedstaaten ausgeschaltet hätte. Dokumentationssender sind Sender, die vorrangig Dokumentarfilme, Theateraufführungen sowie Unterhaltungsprogramme zu wissenschaftlichen Themen ausstrahlen, wie z. B. die National-Geographic-Sender und die History-Sender.

Die angebotenen Abhilfemaßnahmen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, verpflichtete sich Disney, seine Beteiligung an allen von ihm kontrollierten Dokumentationssendern im EWR zu veräußern. Dabei handelt es sich um History, H2, Crime & Investigation, Blaze und Lifetime. Diese Sender sind derzeit unter der Kontrolle von A+E Television Networks, einem Gemeinschaftsunternehmen von Disney und Hearst.

Durch das Verpflichtungsangebot wird die Überschneidung zwischen den Tätigkeiten von Disney und Fox im Bereich des Angebots der Programme von Dokumentationssendern im EWR für Fernsehveranstalter vollständig beseitigt.

Deshalb ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Die Genehmigung der Kommission ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zusagen vollständig eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte

Das Kerngeschäft des weltweit tätigen US-Medienunternehmens Disney sind der Vertrieb von Kinofilmen, die Bereitstellung bzw. Lizenzierung audiovisueller Inhalte, der Betrieb von Fernsehsendern und das Angebot ihrer Programme für Fernsehveranstalter, der Vertrieb von Konsumgütern, Büchern und Zeitschriften, die Bereitstellung von Live-Unterhaltung und die Lizenzierung von Musik. Darüber hinaus ist Disney Eigentümer und Betreiber von Themenparks.

Das in den USA ansässige Unternehmen Twenty-First Century Fox, Inc (Fox) ist ein weltweit tätiges Medienunternehmen, das vorrangig in den Bereichen Vertrieb von Kinofilmen, Bereitstellung bzw. Lizenzierung audiovisueller Inhalte sowie Betrieb von Fernsehsendern und Angebot ihrer Programme für Fernsehveranstalter aktiv ist.

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