PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 16.03.2020.
HANNOVER. Empfänger von EU-Fördergeldern aus dem Niedersächsischen Multifondsprogramm (ESF und EFRE) sollen keine Nachteile erleiden, wenn sie gesteckte Ziele und bestimmte Nachweise aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen derzeit nicht erreichen können. Das legt ein Erlass des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung an die NBank fest, der am (heutigen) Montag herausgegeben worden ist.
Danach sollen Trägerinnen und Träger von Projekten, die EU-Zuwendungen empfangen, gezielt darauf hingewiesen werden, dass sie die NBank auf formlose Weise darüber informieren können, wenn es aufgrund von Corona-Vorsichtsmaßnahmen zu Verzögerungen oder Änderungen der Projektumsetzung kommt – etwa durch die Absage oder Verlegung von Ausbildungs- und/oder Fortbildungskursen. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der NBank wiederum sind angewiesen, Anträge auf Projektverlängerung infolge der Verzögerungen durch die Corona-Schutzmaßnahmen wohlwollend zu bearbeiten sowie besonders dringliche Mittelabrufe vorrangig zu prüfen.
Durch diese Maßnahme profitieren insbesondere Träger von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen im Bereich des Europäischen Sozialfonds. Hierzu zählen etwa
- Lehrgänge der überbetriebliche Berufsausbildung für Auszubildende der Handwerksbetriebe,
- Jugendwerkstätten mit Maßnahmen für junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf,
- Pro-Aktiv-Centren – Beratungsstellen für individuelle Einzelfallhilfe für junge Menschen in problematischen Lebenslagen,
- die Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt sowie
- die Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Kleinstunternehmen und KMU.
Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass bei der formalen zuwendungsrechtlichen Prüfung durch die NBank Trägerinnen und Träger von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen Nachteile erleiden, nur weil sie den Hinweisen und Empfehlungen der zuständigen staatlichen Stellen und des Robert-Koch-Institutes gefolgt sind. Der Erlass kommt somit letztlich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kammern und Unternehmen zugute.
Das Europaministerium ist zuständige Verwaltungsbehörde für den niedersächsischen Multifonds. Die NBank ist für die Prüfung der Projektanträge und die weitere Abwicklung der Projekte zuständig.