10.04.2019 Brüssel/Straßburg/Hannover – Erfahren Sie in unserem Bericht, wie neue EU-Regeln die Rechte von Arbeitnehmern in der „Gig Economy“ stärken und die Arbeitsbedingungen verbessern sollen.

Die EU-Abgeordneten stimmen über neue Mindestrechte für alle Arbeitnehmer ab. Parlament und Ministerrat haben eine vorläufige Einigung über diese neuen Regeln erzielt. Das Gesetz gewährt neue Rechte für die am stärksten gefährdeten Arbeitnehmer mit atypischen Verträgen und Jobs wie Beschäftigte in der „Gig Economy“.

Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Arbeitnehmer besser zu schützen, indem transparentere und verlässlichere Arbeitsbedingungen, zum Beispiel in Hinblick auf die Probezeit, die Arbeitszeiten und kostenlose obligatorische Fortbildungen, sichergestellt werden. Die Regeln sehen auch vor, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht verbieten darf, außerhalb der für ihn aufgewendeten Arbeitszeit eine andere Beschäftigung aufzunehmen und verlangen, dass alle neuen Arbeitnehmer innerhalb einer Woche wichtige Informationen über ihre Aufgaben und Arbeitsbedingungen erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Sozialpolitik der EU.

Flexibler Arbeitnehmerschutz

Veränderungen in der Arbeitswelt, wie die zunehmende Digitalisierung und die Schaffung neuer Geschäftsmodelle, in denen befristete Jobs üblich sind und Unternehmen mit Selbstständigen Verträge für Kurzzeiteinsätze abschließen (die sogenannte „Gig Economy“) führten zur Entstehung atypischer Jobs.

Im Jahr 2016 wurde jeder vierte Arbeitsvertrag für atypische Arbeitsformen geschlossen. Der Arbeitsmarkt erfordert flexible Arbeitsverträge, doch die Flexibilität muss mit einem Mindestmaß an Schutz einhergehen.

Kriterien für die Bestimmung des Status eines Arbeitnehmers im Sinne des EuGH:

  • Der Arbeitnehmer erbringt während einer bestimmten Zeit für eine andere Person und nach deren Weisung Leistungen, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält. 
  • Jeder, der im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche und 12 Stunden pro vier Wochen arbeitet. 
  • Sind diese Kriterien erfüllt, gelten die neuen Regeln für: Hausangestellte, Arbeitnehmer, die auf Abruf, intermittierend, auf der Grundlage von Gutscheinen oder auf Plattformen beschäftigt sind, sowie Praktikanten und Auszubildende. 
  • Echte Selbstständige sind von den neuen Regeln ausgeschlossen. 

 

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament muss die Regeln annehmen. Danach müssen sie noch vom Ministerrat gebilligt werden.

EU und Arbeitnehmerrechte

Die EU arbeitet stets daran, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Vor Kurzem hat das Parlament neue Regeln für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und pflegende Angehörige angenommen. Außerdem wurde eine Reform der Entsenderichtlinie verabschiedet.

Es gibt EU-Vorschriften zur Arbeitszeit, zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zur sozialen Sicherheit mobiler Arbeitnehmer.