30.07.2018 Brüssel/Straßburg – Die Urlaubszeit hat begonnen. Da man sich jedoch nicht aussuchen kann, wann oder wo man krank wird, sollte bei jedem Urlaub auch die Europäische Krankenversicherungskarte mit ins Gepäck!

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Was ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)?

Es handelt sich um eine kostenlose Karte, mit der Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens haben – zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten des jeweiligen Landes.

Die Karte wird von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt. (In einigen Ländern wird die Europäische Krankenversicherungskarte zusammen mit der nationalen Gesundheitskarte ausgestellt. In anderen Ländern muss sie getrennt beantragt werden. Hier finden Sie alle Infos)

Wofür ist die Europäische Krankenversicherungskarte NICHT vorgesehen?

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für Behandlungen in einem anderen europäischen Land vorgesehen, die während des Auslandsaufenthalts notwendig werden. Sie deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen. Die Krankenversicherungskarte ist auch kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung sowie andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (wie der Rückflug nach Hause oder Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums) sind nicht inbegriffen.