28.02.2020 Brüssel. Im Zusammenhang mit den nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer hat der Rat der EU gestern (Donnerstag) zwei Personen auf die Sanktionsliste gesetzt, die für die Planung, Steuerung und Umsetzung der illegalen Bohrungen im östlichen Mittelmeer verantwortlich sind oder daran beteiligt waren. Die Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen dürfen und ihre Vermögenswerte werden eingefroren.
Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU nicht länger erlaubt, den Betroffenen Geld zur Verfügung zu stellen.
Im November 2019 wurde ein Rahmen für restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrigen Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer geschaffen, nachdem der Rat wiederholt seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht und die Bohrtätigkeiten scharf verurteilt hatte, unter anderem in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. Juni 2019.
Links zum Thema:
Die Pressemitteilung des Rates
Die Pressemitteilung vom November 2019
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.