21.11.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch, 21.11) Stellungnahmen dazu ange- nommen, ob die Haushaltspläne der Euro-Mitglied- staaten für 2019 dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entsprechen. Im Falle Italiens bekräftigte die Kommission, dass ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorliegt. Die Kommission hält nun ein Defizitverfahren auf Grundlage des Schuldenstandes für angebracht.
„Was hier auf dem Spiel steht, ist der Wohlstand des italienischen Volkes“, sagte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog. Der Haushaltsplan der Regierung in Rom werde das Wachstum nicht wie beabsichtigt stärken. Italien riskiere stattdessen, „schlafwandelnd in die Instabilität“ zu geraten.
Nach Bewertung der am 13. November vorgelegten überarbeiteten Übersicht über die Haushaltsplanung Italiens hat die Kommission damit heute bekräftigt, dass ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die an Italien gerichtete Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2018 vorliegt. Schon in ihrer am 23. Oktober 2018 verabschiedeten Stellungnahme zur ursprünglichen Übersicht über die Haushaltsplanung, die Italien am 16. Oktober 2018 übermittelt hatte, hatte die Kommission auf einen besonders schwerwiegenden Verstoß hingewiesen.
Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hat die Kommission nun auch eine Neubewertung des auf den ersten Blick nicht erfüllten Schuldenstandskriteriums vorgenommen. Mit 131,2 Prozent des BIP im Jahr 2017, was 37.000 Euro je Einwohner entspricht, liegt der öffentliche Schuldenstand Italiens über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 Prozent des BIP. Die Neubewertung war notwendig, da die Haushaltsplanung Italiens für 2019 eine wesentliche Änderung der von der Kommission im Mai analysierten maßgeblichen Faktoren bedeutet.
Die Analyse, die heute in diesem neuen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgestellt wurde, umfasst die Bewertung aller maßgeblichen Faktoren, insbesondere
i) der Tatsache, dass die erheblichen Mängel Italiens bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau angesichts eines nominalen BIP-Wachstums von über 2 Prozent seit 2016 und trotz der in letzter Zeit verstärkten Abwärtsrisiken nicht auf die makroökonomischen Bedingungen zurückgeführt werden können,
ii) der Tatsache, dass den Plänen der Regierung zufolge in der Vergangenheit vorgenommene wachstumsfördernde Strukturreformen, insbesondere die Rentenreform, in erheblichem Maße zurückgenommen werden sollen, und vor allem
iii) der festgestellten Risiken einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen, auf das mittelfristige Haushaltsziel ausgerichteten Anpassungspfad im Jahr 2018 und der besonders schwerwiegenden Nichteinhaltung der vom Rat am 13. Juli 2018 an Italien gerichteten Empfehlung im Jahr 2019 unter Zugrundelegung sowohl der Regierungspläne als auch der Herbstprognose 2018 der Kommission.
Insgesamt legt die Analyse nahe, dass das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 als nicht erfüllt angesehen werden sollte und ein Defizitverfahren auf Grundlage des Schuldenstandes daher angebracht ist.
Starke haushaltspolitische Expansion statt Konsolidierung in Italien ist bisher einmalig
Die vorgesehene expansive Haushaltspolitik sowie die Abwärtsrisiken in Bezug auf das nominale BIP-Wachstum verringern die Wahrscheinlichkeit, dass die nach wie vor hohe Schuldenquote Italiens gesenkt werden kann. Alle Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, ihre Verschuldung auf den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehenen Referenzwert von 60 Prozent des BIP zu senken. Aufgrund der hohen Verschuldung ist die italienische Wirtschaft weiterhin sehr anfällig.
Es in der Vergangenheit zwar schon vorgekommen, dass Mitgliedstaaten eine geringere Haushaltskorrektur vorgenommen als vom Rat gefordert, doch eine starke haushaltspolitische Expansion anstelle empfohlener Konsolidierungsanstrengungen hat bisher noch nie ein Mitgliedstaat vorgesehen.
Die hohe Staatsverschuldung nimmt Italien den haushaltspolitischen Spielraum, den es benötigt, um seine Wirtschaft bei Eintreten makroökonomischer Schocks zu stabilisieren. Sie stellt eine generationenübergreifende Belastung dar, die den Lebensstandard der künftigen Generationen in Italien beeinträchtigen wird. Die Tatsache, dass der Schuldendienst in Italien einen erheblich größeren Teil der öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt als in den anderen Staaten des Euro-Währungsgebiets, beeinträchtigt auch die produktiven Ausgaben des Landes. Die Zinsausgaben Italiens beliefen sich im Jahr 2017 auf rund 65,5 Mrd. Euro bzw. 3,8 Prozent des BIP und waren damit in etwa so hoch wie die öffentlichen Ausgaben für Bildung.
Darüber hinaus könnte die hohe öffentliche Verschuldung, insbesondere angesichts des Fehlens einer umsichtigen Haushaltspolitik, auch dazu führen, dass bei einem Einbrechen des Marktvertrauens die Renditen der Staatsanleihen und in der Folge auch die Zinsbelastung für den Staat sowie die allgemeinen Finanzierungskosten für die Realwirtschaft unverhältnismäßig stark steigen.
Die italienische Wirtschaft weist im Vergleich zum Unionsdurchschnitt eine schwache Wachstums- und Produktivitätsdynamik auf, was negative Auswirkungen auf die Beschäftigung und den sozialen Bereich hat. Mit Blick auf die Förderung des Potenzialwachstums und die Überwindung der langjährigen Stagnation der Produktivität bedarf es einer umfassenden Reformstrategie. Die im Haushaltsplan 2019 vorgesehenen Maßnahmen lassen hingegen auf die Gefahr schließen, dass Reformen, die Italien auf frühere länderspezifische Empfehlungen hin ergriffen hatte, wieder zurückgenommen werden könnten.
Nächste Schritte
Ein Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 ist der erste Schritt, um festzustellen, ob ein Defizitverfahren eingeleitet werden sollte. Dabei werden Defizit- und/oder Schuldenstand des Mitgliedstaats bewertet. Beim Schuldenstandskriterium liegt ein Verstoß vor, wenn der gesamtstaatliche Schuldenstand mehr als 60 Prozent des BIP beträgt und nicht rasch genug abnimmt. Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt verläuft der Abbau des Schuldenstands rasch genug, wenn sich der Abstand zwischen der Schuldenquote und dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 Prozent des BIP im Laufe von drei Jahren im Durchschnitt um 1/20 jährlich verringert.
Erfüllt ein Mitgliedstaat keines oder nur eines der beiden Kriterien, erstellt die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags, in dem sie eine Reihe von Faktoren ausführlich untersucht und prüft, ob ein Defizitverfahren eingeleitet werden sollte.
Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) wird zunächst zu dem Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 für Italien Stellung nehmen. Wenn der WFA dem Bericht zugestimmt hat, kann die Kommission dem Rat der Finanzminister die Einleitung eines Defizitverfahrens empfehlen.
Der Rat kann den Vorschlag der Kommission annehmen, abändern oder ablehnen. Nach Artikel 136 Absatz 2 AEUV sind bei der Verabschiedung von Maßnahmen, die speziell die Länder des Euro-Währungsgebiets betreffen, nur die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, stimmberechtigt. Nach Artikel 126 Absatz 13 AEUV nimmt der betroffene Mitgliedstaat nicht an der Abstimmung teil.
Haushaltspläne in Belgien, Frankreich, Portugal und Slowenien könnten vom Anpassungspfad abweichen
Bei zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Irland, Griechenland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich und Finnland – stehen die Übersichten über die Haushaltsplanung 2019 mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang.
Bei drei Mitgliedstaaten – Estland, Lettland und der Slowakei – entsprechen die Übersichten über die Haushaltsplanung 2019 weitgehend dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Bei diesen Ländern könnte die Planung eine gewisse Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder dem auf dieses Ziel ausgerichteten Anpassungspfad bewirken.
Bei vier Mitgliedstaaten – Belgien, Frankreich, Portugal und Slowenien – besteht das Risiko, dass die Haushaltsplanung 2019 dem Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht entspricht. Bei diesen Ländern könnten die Haushaltsplanungen eine erhebliche Abweichung von dem auf ihr jeweiliges mittelfristiges Haushaltsziel ausgerichteten Anpassungspfad bewirken.
Spanien soll aus dem Defizitverfahren entlassen werden
Spaniens Gesamtdefizit wird nächstes Jahr voraussichtlich unter 3 Prozent sinken, und das Land soll aus dem Defizitverfahren entlassen werden. Spanien würde sich damit ab nächstem Jahr in der präventiven Komponente des Pakts befinden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass bei der von Spanien vorgelegten Übersicht über die Haushaltsplanung das Risiko einer Nichteinhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Jahr 2019 besteht. Diese Einschätzung beruht auf der Herbstprognose 2018, in der für 2019 von einer erheblichen Abweichung von dem erforderlichen, auf das mittelfristige Haushaltsziel ausgerichteten Anpassungspfad und einer Nichteinhaltung des Übergangsrichtwerts für den Schuldenabbau ausgegangen wird.
Ungarn hat Abweichung vom Anpassungspfad bisher nicht korrigiert
Im Falle Ungarns hat die Kommission festgestellt, dass auf die Ratsempfehlung vom Juni 2018 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden. Sie schlägt dem Rat deshalb vor, eine geänderte Empfehlung zur Korrektur der erheblichen Abweichung von dem auf das mittelfristige Haushaltsziel ausgerichteten Anpassungspfad an Ungarn zu richten.
Im Juni 2018 hatte der Rat dem Land im Rahmen eines Verfahrens wegen erheblicher Abweichung (SDP) für 2018 eine jährliche strukturelle Anpassung von 1 Prozent des BIP empfohlen. Angesichts der seither zu verzeichnenden Entwicklungen und der Tatsache, dass Ungarn keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur der erheblichen Abweichung getroffen hat, schlägt die Kommission nun eine geänderte Empfehlung vor, die für 2019 eine jährliche strukturelle Anpassung von mindestens 1 Prozent des BIP vorsieht. Das öffentliche Defizit hat sich in Ungarn von -1,6 Prozent im Jahr 2016 auf -2,4 Prozent im Jahr 2018 erhöht und dürfte in den kommenden zwei Jahren etwas unter -2 Prozent bleiben.
Rumänien hat das höchste öffentliche Defizit in der EU
Im Falle Rumäniens hat die Kommission festgestellt, dass auf die Ratsempfehlung vom Juni hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden. Sie schlägt dem Rat deshalb vor, eine geänderte Empfehlung zur Korrektur der erheblichen Abweichung von dem auf das mittelfristige Haushaltsziel ausgerichteten Anpassungspfad an Rumänien zu richten. Im Juni 2018 hatte der Rat dem Land im Rahmen eines Verfahrens wegen erheblicher Abweichung sowohl für 2018 als auch für 2019 eine jährliche strukturelle Anpassung von 0,8 Prozent des BIP empfohlen.
Angesichts der seither zu verzeichnenden Entwicklungen und der Tatsache, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur der erheblichen Abweichung getroffen hat, schlägt die Kommission nun eine geänderte Empfehlung vor, die für 2019 eine jährliche strukturelle Anpassung von mindestens 1 Prozent des BIP vorsieht. Das öffentliche Defizit hat sich in Rumänien von -0,5 Prozent im Jahr 2015 auf -2,9 Prozent im Jahr 2016 erhöht und dürfte 2018 auf -3,3 Prozent, 2019 auf -3,4 Prozent und 2020 auf -4,7 Prozent weiter steigen. Es ist damit das höchste Defizit in der EU.
Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands
Die Kommission hat den ersten Bericht für Griechenland im Rahmen der verstärkten Überwachung angenommen, die nach Abschluss des Stabilitätshilfeprogramms aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus am 20. August 2018 eingeführt wurde. In dem Bericht wird der Schluss gezogen, dass mit der von Griechenland vorgelegten Haushaltsplanung für 2019 gewährleistet ist, dass Griechenland seiner Verpflichtung nachkommt und einen Primärüberschuss von 3,5 Prozent des BIP erzielt.
Die Bilanz der Fortschritte bei den Reformen in anderen Bereichen fällt gemischt aus, und die Behörden werden die Umsetzung beschleunigen müssen, um ihre Ziele zu erreichen. Die Aktivierung politikabhängiger Maßnahmen zum Schuldenabbau, die beim Treffen der Eurogruppe am 22. Juni 2018 als Teil eines umfassenden Pakets solcher Maßnahmen vereinbart wurde, wird nur dann erfolgen, wenn der zweite Bericht im Rahmen der verstärkten Überwachung zu einem positiven Urteil kommt. Dieser Bericht wird Anfang des nächsten Jahres veröffentlicht.
Weitere Informationen:
Mitteilung zu den Übersichten über die Haushaltsplanung für 2019 im Euro-Währungsgebiet
Übersichten über die Haushaltsplanung 2019
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 über Italien
Bericht über die verstärkte Überwachung Griechenlands
Wirtschaftspolitische Steuerung auf EU-Ebene: Überwachung, Prävention, Korrektur
Stellungnahme der Kommission zum Haushaltsplan Italiens (23. Oktober 2018)
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