08.11.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag, 08.11) die maltesischen Aufsichts- behörden dazu aufgerufen, ihre Finanzinstitute ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. In einer förmlichen Stellungnahme forderte die Kommission die maltesische Aufsichtsbehörde für die Bekämpfung der Geldwäsche (Financial Intelligence Analysis Unit) auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen um ihren Verpflichtungen aus der vierten Geldwäscherichtlinie vollständig nachzukommen.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte dazu: „Um die Sicherheit der Europäer zu schützen und ein sicheres und zuverlässiges Finanzsystem zu gewährleisten, muss jede Behörde in jedem Mitgliedstaat die EU-Geldwäschevorschriften vollständig einhalten. Wir bleiben wachsam und bereit zu handeln, damit jeder Verstoß schnell behoben wird und eine bessere Aufsichtspraxis sicherstellt, dass er sich nicht wiederholt.“

Die maltesische Aufsichtsbehörde hat nach Erhalt der Stellungnahme zehn Arbeitstage Zeit, um die Kommission und die Europäische Bankaufsichtsbehörde über die Maßnahmen zu informieren,  um ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Stellungnahme der Kommission

Geldwäschebekämpfung und Terrorismusbekämpfung

Empfehlung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde

Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten wegen der mangelnden Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie