Kinderschutz online: EU-App zur Altersüberprüfung steht Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission © EU-Kommission - Audiovisueller Dienst 2024 Fotograf : Lukasz Kobus

15. April 2026 Brüssel. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat gemeinsam mit Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, die technische Fertigstellung der europäischen App zur Altersüberprüfung verkündet. Die App folgt dem erfolgreichen Modell der europäischen COVID-App. Sie ist benutzerfreundlich, erfüllt die weltweit höchsten Datenschutzstandards, ist vollkommen anonym und Open Source. „Europa bietet eine kostenlose und benutzerfreundliche Lösung, die die Kinder vor schädlichen und illegalen Inhalten schützen kann“, so die Kommissionspräsidentin.

Es ist unsere Pflicht, unsere Kinder in der Online-Welt zu schützen, genauso wie wir es in der Offline-Welt machen. Und um dies wirksam zu tun, brauchen wir einen harmonisierten europäischen Ansatz“, sagte Ursula von der Leyen in ihrem Statement. „Mit dieser App können Nutzer ihr Alter nachweisen, wenn sie auf Online-Plattformen zugreifen. Genauso wie Geschäfte einen Altersnachweis verlangen, wenn Menschen dort alkoholische Getränke kaufen.“

Dies sei nicht das erste Mal, dass die Kommission eine innovative Lösung für ein neues Problem vorstellt, so von der Leyen und erinnerte an die COVID-App, die die Kommission in der COVID-Pandemie in einer Rekordzeit von drei Monaten entwickelt hatte. „Durch das Scannen unserer COVID-Zertifikate konnten wir wieder ein Konzert besuchen oder in ein Flugzeug steigen, um zu reisen. 78 Länder auf vier Kontinenten nutzten diese App, sie war also ein riesiger Erfolg.“

Diesen Erfolg habe die Kommission auf die App zur Altersüberprüfung übertragen.

Nutzung der App

Sie folgt denselben Prinzipien, demselben Modell“, so Ursula von der Leyen. „Erstens ist sie benutzerfreundlich. Man lädt die App herunter. Man richtet sie mit seinem Reisepass oder Personalausweis ein. Anschließend weist man sein Alter nach, wenn man auf Online-Dienste zugreift. Zweitens erfüllt sie die weltweit höchsten Datenschutzstandards. Die Nutzer weisen ihr Alter nach, ohne weitere persönliche Informationen preiszugeben. Einfach ausgedrückt: Sie ist vollkommen anonym – Nutzer können nicht zurückverfolgt werden. Drittens funktioniert die App auf jedem Gerät – Smartphone, Tablet, Computer, was auch immer. Und schließlich ist sie vollständig Open Source – jeder kann den Code überprüfen. Das bedeutet, dass auch unsere Partnerländer sie nutzen können. Es ist sehr wichtig, dass sie von unseren globalen Partnern genutzt werden kann.“

Verantwortung der Plattformen

Noch wichtiger sei jedoch, dass sich Online-Plattformen problemlos auf unsere App zur Altersüberprüfung verlassen können, unterstrich die Präsidentin. „Es gibt also keine Ausreden mehr. Europa bietet eine kostenlose und benutzerfreundliche Lösung, die unsere Kinder vor schädlichen und illegalen Inhalten schützen kann.

Und wir sehen, dass immer mehr unserer Mitgliedstaaten große Fortschritte machen. Frankreich, Dänemark, Griechenland, Italien, Spanien, Zypern und Irland sind Vorreiter. Sie planen, die App in ihre nationalen digitalen Brieftaschen zu integrieren. Und ich hoffe, dass weitere Mitgliedstaaten und der Privatsektor folgen werden, damit bald jeder Bürger die App nutzen kann. Diese App gibt Eltern, Lehrern und Betreuern ein wirkungsvolles Instrument zum Schutz von Kindern an die Hand. 

Denn wir werden keinerlei Toleranz gegenüber Unternehmen zeigen, die die Rechte unserer Kinder nicht achten. Und deshalb treiben wir die Durchsetzung unserer europäischen Vorschriften mit voller Kraft und Entschlossenheit voran. Wir ziehen jene Online-Plattformen zur Rechenschaft, die unsere Kinder nicht ausreichend schützen. Die neue Lösung zur Altersüberprüfung und die Durchsetzung unserer Vorschriften gehen Hand in Hand. Die Rechte der Kinder in der Europäischen Union haben Vorrang vor kommerziellen Interessen. Und wir werden dafür sorgen, dass dies auch so bleibt.“

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Das vollständige Statement

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland