14.03.2019 Straßburg – In einer heute (Donnerstag, 14.3) angenommenen Entschließung erläuterten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihre Vorstellungen zur langfristigen Strategie der EU zur Emissionsneutralität.

In einer nicht verbindlichen Resolution, die mit 369 Stimmen bei 116 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen angenommen wurde, erklären die Abgeordneten, dass nur zwei der acht Szenarien („Pfade“), die die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom November vorgeschlagen hat, es der Union ermöglichen würden, Netto-Null-Treibhausgasemissionen (THG-Neutralität) bis 2050 zu erreichen, wie es im Rahmen des Pariser Klimaabkommens vereinbart wurde. Sie unterstützen die Kommission dabei, auf diese beiden Szenarien hinzuarbeiten.

Das Parlament unterstützt die Demonstrationen, insbesondere in Form von Klimamärschen und Schulstreiks, mit denen das Bewusstsein für diese klimabezogenen Risiken gestärkt werden soll und fordert die nationalen, regionalen und lokalen Regierungen und die EU auf, konkrete und rasche Maßnahmen zu ergreifen, damit das Klimaziel, den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen, eingehalten wird.

Die Abgeordneten betonen, dass es erforderlich ist, das Anspruchsniveau der Zielvorgaben für 2030 anzuheben und an die Neutralitätsszenarien für 2050 anzugleichen, wenn die Treibhausgasneutralität bis 2050 möglichst kosteneffizient erreicht werden soll. Sie halten es für äußerst wichtig, dass die Union unmissverständlich deutlich macht, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu überprüfen.

Unterstützung für die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen

Der Übergang zu THG-Neutralität birgt das Potenzial für einen Nettozuwachs von 2,1 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen bis 2050 in der Union, wenn er angemessen vollzogen wird, mit angemessener Unterstützung für die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger, so die Abgeordneten, die es für wichtig halten, einen „Fonds für den fairen Übergang“ einzurichten, insbesondere für die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen, etwa für die Kohlebergbauregionen.

Die Union sollte im Rahmen ihrer Strategie zur Emissionsneutralität direkten Emissionsminderungen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Senken und Reservoirs (wie z.B. Wälder) der Union Vorrang gegenüber Technologien zur Entfernung von Kohlendioxid einräumen, die erhebliche Risiken für die Ökosysteme, die biologische Vielfalt und die Ernährungssicherheit mit sich bringen.

Investitionen in Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie

Der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bringt auch Chancen für die Union mit sich, heißt es in der Entschließung. Investitionen in industrielle Innovation, einschließlich digitaler und sauberer Technologien, werden erforderlich sein, um das Wachstum anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Zukunftskompetenzen zu fördern und Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen, zum Beispiel in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie. Die Abgeordneten betonen, dass ein stabiler und berechenbarer Rahmen für die Energie- und Klimapolitik entscheidend ist, um einen Anreiz für langfristige Investitionen in der Union zu schaffen.

Schließlich bekräftigen die Abgeordneten den Standpunkt des Parlaments, dass mindestens 35 % der Mittel von „Horizont Europa“ (EU-Forschungsprogramm) für Klimaschutzziele verwendet werden müssen;

Hintergrundinformationen

Die Vertragsparteien des Pariser Abkommens werden aufgefordert, bis 2020 ihre langfristigen Entwicklungsstrategien bis zur Mitte des Jahrhunderts für niedrige Treibhausgasemissionen mitzuteilen. In der am 28. November 2018 angenommenen Mitteilung „Ein sauberer Planet für alle“ legte die Kommission ihre strategische und langfristige Vision für eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 vor, darunter acht mögliche Pfade.

In der Mitteilung werden Optionen vorgestellt, die eine eingehende Diskussion über das weitere Vorgehen bis 2050 ermöglichen. Diese Debatte sollte es der EU ermöglichen, bis 2020 eine ehrgeizige Strategie zu verabschieden und der UNFCCC vorzulegen sowie die Richtung für die künftige Klima- und Energiepolitik der EU festzulegen.

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