Kommissarin Helena Dalli will Gleichbehandlungsstellen stärken © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

29.06.2020 Brüssel. Gleichstellungskommissarin Helena Dalli fordert eine bessere Ausstattung der nationalen Gleichbehandlungsstellen in der EU. Während der Konferenz „Gleichstellung 2020“ zum 20jährigen Jubiläum der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse sagte Dalli Montag (29. Juni): „In den letzten 20 Jahren haben Gleichstellungsstellen in der EU, die mit Rechtsinstrumenten ausgestattet sind, die Gleichstellung in ganz Europa vorangetrieben und positive Veränderungen auf gesellschaftlicher, institutioneller und individueller Ebene ausgelöst.“ Heute bestehe ihr Hauptziel darin, die Anwendung der Richtlinie zu stärken und „sicherzustellen, dass die Gleichbehandlungsstellen gut ausgestattet sind, um ihre Aufgaben unabhängig und effektiv zu erfüllen.“

Die Konferenz „Gleichstellung 2020“, die gemeinsam von der Europäischen Kommission, dem Rat, der kroatischen EU-Präsidentschaft und dem Europäischen Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen „EQUINET“ veranstaltet wird, bringt Vertreter der Mitgliedstaaten, der Gleichbehandlungsstellen und der Zivilgesellschaft zusammen, um die Zukunft der Gleichstellung in Europa zu diskutieren.

Wie Präsident von der Leyen in ihrer Rede im Europäischen Parlament am 17. Juni betonte, ist es notwendig, über Rassismus zu sprechen – offen und ehrlich. In diesem Zusammenhang führte das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare in der vergangenen Woche eine Orientierungsdebatte gegen Rassismus und für mehr Vielfalt und Gleichheit in der Europäischen Union. Während der Debatte erörterte das Kollegium verschiedene mögliche Handlungsmöglichkeiten. Hierzu sollen im Herbst konkrete Aktionen angekündigt werden.

Hintergrund

Gleichheit ist ein Grundwert der EU. Deshalb verfügt sie über eines der umfassendsten Antidiskriminierungsgesetze weltweit. Der 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam ist ein Vertragstext zur Bekämpfung der Diskriminierung in Europa. Hierin werden fünf Formen der Diskriminierung aufgeführt, bei denen die EU tätig werden kann: Rasse oder ethnische Herkunft; Religion oder Weltanschauung; Behinderung; sexuelle Orientierung und Alter.

Die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse von 2000 verbietet Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in verschiedenen Lebensbereichen. Hierzu gehören auch die Arbeitswelt, Bildung und Sozialdienstleistungen. Nationale Gleichbehandlungsstellen gibt es in allen Mitgliedstaaten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Rasse vorzugehen. Sie gewähren Opfern von Diskriminierung unabhängige Unterstützung, verfolgen Diskriminierungsfälle und setzen sich für Gleichbehandlung ein.

Links zum Thema:

Daily News vom 29. Juni 2020

Rede von Kommissarin Dalli während der Konferenz „Gleichstellung 2020“

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.