• Startseite
  • Kommission begrüßt vorläufige Einigung über die Wiederverwendung von Abwasser in der Landwirtschaft
Kommission begrüßt vorläufige Einigung über die Wiederverwendung von Abwasser in der Landwirtschaft © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

03.12.2019 Brüssel. Die Kommission begrüßt die vorläufige Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von Wasser in der Landwirtschaft. Damit sollen Mindestanforderungen an die Wasserqualität eingeführt werden, um eine sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser in der landwirtschaftlichen Bewässerung zu gewährleisten.

Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, erklärte: „Mit dieser vorläufigen Einigung stellen wir der EU ein wirksames Instrument zur Verfügung, um einige der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen. Mit Maßnahmen zur Wassereinsparung und -effizienz kann die Verwendung von wiedergewonnenem Wasser im Agrarsektor eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Wasserstress und Dürre spielen und gleichzeitig die Sicherheit unserer Bürger uneingeschränkt gewährleisten.“

Derzeit wird Abwasser nur in wenigen Mitgliedstaaten wiederverwendet. Diese nützliche Praxis wird weit unter ihrem Potenzial eingesetzt. Ziel der neuen Regeln ist es, eine zuverlässigere Versorgung der Landwirte in der EU mit sauberem Wasser zu gewährleisten. Das kann Landwirten helfen, sich an den Klimawandel anzupassen. Durch klare Mindestanforderungen werden die neuen Regeln sichere Praktiken gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in landwirtschaftliche Erzeugnisse im EU-Binnenmarkt stärken. Die vorläufige Vereinbarung muss nun vom Europäischen Parlament und vom EU-Rat formell genehmigt werden.

Links zum Thema:

Water reuse: Commission welcomes the provisional agreement on minimum requirements for water reuse in agriculture
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.12.2019.

Der Vorschlag der Kommission von Mai 2018

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.