08.11.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat die Gründung von sechs Gemeinschaftsunternehmen durch Daimler und BMW nach der EU Fusionskontroll- verordnung geprüft und unter Auflagen genehmigt.

Die beiden Automobilhersteller Daimler und BMW beabsichtigen, sechs Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, in denen die Mobilitätsdienste der beiden Unternehmen in fünf Geschäftsfeldern zusammengeführt werden: i) Free-Floating-Carsharing-Dienste über DriveNow (BMW) und car2go (Daimler), ii) Fahrdienste (Ride-Hailing), iii) Parkdienste, iv) Ladedienste und v) sonstige Mobilitätsdienste auf Abruf. Das sechste Gemeinschaftsunternehmen wird vi) die Marken verwalten und die Markenlizenzen an die fünf anderen Gemeinschaftsunternehmen vergeben.

Im Bereich der Free-Floating-Carsharing-Dienste überschneiden sich die Tätigkeiten von Daimler und BMW in erheblichem Maße. Bei Free-Floating-Carsharing kann der Kunde den Pkw innerhalb eines begrenzten Gebiets einer Stadt anmieten und auf einer beliebigen öffentlichen Parkfläche des Gebiets wieder abstellen. Dort kann der Pkw dann von dem nächsten Kunden angemietet werden.

Die Untersuchung der Kommission

Die Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der geplante Zusammenschluss Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Carsharings in sechs Städten geben würde. Dies gilt für Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München und Wien, wo es nur begrenzte Alternativen zum Carsharing gibt.

Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses untersucht und dabei auch berücksichtigt, inwieweit durch andere Mobilitätslösungen wie z. B. an feste Mietstationen gebundenes Carsharing oder öffentlichen Personennahverkehr Wettbewerbsdruck ausgeübt wird.

Free-Floating-Carsharing, eine neuere Form der urbanen Mobilität, ist derzeit im Aufwind. Die Marktuntersuchung ergab, dass viele Marktteilnehmer – Erstausrüster (OEM), klassische Autovermietungen oder auch herkömmliche Car-Sharing-Anbieter – erwägen oder konkret planen, in den sechs genannten Städten in diesen expandierenden Markt einzutreten.

Außerdem hat die Kommission eine Reihe vertikaler Beziehungen zwischen den Tätigkeiten der beiden beteiligten Unternehmen untersucht. Dabei stellte sie fest, dass die Anbieter von Meta-Apps für Mobilitätslösungen nach dem Zusammenschluss vom Markt ausgeschlossen werden könnten. Bei diesen Apps handelt es sich um mobile Anwendungen, die dem Nutzer verschiedene Mobilitätslösungen einschließlich Free-Floating-Carsharing präsentieren, weshalb ihre Anbieter ein Interesse daran haben, auch die Dienste von DriveNow und car2go anzeigen zu können.

Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Daimler und BMW nach dem Zusammenschluss in der Lage wären und einen Anreiz hätten, folgende Wettbewerber vom Markt auszuschließen: a) konkurrierende Anbieter von Meta-Apps für Mobilitätslösungen (von einem solchen Ausschluss würde die Daimler-eigene Anwendung „moovel“ profitieren) und b) konkurrierende Carsharing-Anbieter (davon würden die eigenen Carsharing-Dienste profitieren).

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen

Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, haben Daimler und BMW für die sechs genannten Städte zwei Abhilfemaßnahmen angeboten:

Programmierschnittstellenzugang für andere Anbieter von Meta-Apps für Mobilitätslösungen, sodass auch sie die Carsharing-Dienste von Daimler und BMW anzeigen können, und Zugang zu „moovel“, der multimodalen Mobilitäts-App von Daimler, für interessierte Anbieter von Carsharing-Diensten.

Durch diese Verpflichtungen werden die Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt, weil die Zugangsschranken für konkurrierende Anbieter von Free-Floating-Carsharing-Diensten verringert werden, da die Verpflichtungen sicherstellen, a) dass auch kleinere Wettbewerber in den betreffenden Städten in den Markt eintreten können und ihr Angebot unmittelbar in „moovel“ erscheint, und b) dass auch konkurrierende Mobilitäts-Apps die Dienste von DriveNow und car2go anzeigen können.

Deshalb ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung dieser Abhilfemaßnahme den Wettbewerb nicht gefährdet. Der Genehmigungsbeschluss der Kommission unterliegt der Auflage, dass die Zusagen vollständig erfüllt werden.

Unternehmen und Produkte

Das in Deutschland ansässige Unternehmen BMW stellt über seine Marken BMW, Rolls Royce und Mini weltweit Pkw und Motorräder her. Außerdem erbringt BMW Premium-Dienstleistungen im Bereich der individuellen Mobilität. Über seine Tochtergesellschaft „DriveNow“ bietet BMW Free-Floating-Carsharing-Dienste an.

Das ebenfalls in Deutschland ansässige Unternehmen Daimler, das die Geschäftsfelder Mercedes-Benz Cars, Daimler Trucks, Mercedes-Benz Vans, Daimler Buses und Daimler Financial Services umfasst, ist weltweit in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Automobilprodukten, hauptsächlich Pkw, Lkw, Lieferwagen und Bussen, tätig. Über seine Tochtergesellschaft „car2go“ bietet Daimler Free-Floating-Carsharing-Dienste an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren

Das Vorhaben wurde am 17. September 2018 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Weitere Informationen zu dieser Sache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.8744 veröffentlicht.