24.01.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) entschieden, die Funkfrequenzen im Frequenzbereich 3,4-3,8 GHz (oder 3,6 GHz) zu harmonisieren, um den Einsatz von 5G in Europa zu fördern. Damit können die Mitgliedstaaten dieses Band bis zum 31. Dezember 2020 für 5G-Technologien neu organisieren und nutzen, wie es die neuen EU-Telekommunikationsregeln erfordern.

Die heutige Entscheidung basiert auf dem Prinzip der Technologie- und Serviceneutralität, was bedeutet, dass die Betreiber nicht verpflichtet sind, dieses Band nur für 5G zu nutzen. 5G wird sich bei seinem schrittweisen Einsatz auf die beiden anderen Bänder (700 MHz und 26 GHz) sowie auf weitere Frequenzen in bestehenden EU-harmonisierten Bändern unterhalb von 6 GHz und neue Frequenzen in den sogenannten Millimeterwellenbändern stützen.

Die heutige Entscheidung folgt einer positiven Stellungnahme der EU-Mitgliedstaaten im Funkfrequenzausschuss. Die Nachfrage nach drahtloser Konnektivität für Smartphones und zukünftige 5G-Geräte und -Anwendungen steigt kontinuierlich. Neben den Verbraucherdienstleistungen wird die 5G-Technologie auch in Bereichen wie Mobilität, Energie und Gesundheit eine Schlüsselrolle spielen. Der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation, der am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten ist, wird sicherstellen, dass Investoren und potenziellen neuen Nutzern die Funkfrequenzen rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit Europa eine führende Rolle beim Aufbau von 5G-Netzen übernimmt. Weitere Informationen über den heutigen Beschluss, den EU-Frequenzpolitikrahmen und ein Factsheet über Frequenzen in der EU sind online verfügbar.

Links zum Thema:

Commission decides to harmonise radio spectrum for the future 5G
Presseinformation der EU-Kommission vom 24.01.2019.

Europäische Frequenzpolitik

Die neuen Telekommunikationsvorschriften

Faktenblatt zu Frequenzen der EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.