Kommission lockert Regeln für Staatshilfen in der Coronakrise © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

17.03.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am Montagabend einen temporären Beihilferahmen zwecks Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise übermittelt. „Die EU-Beihilferegeln stellen den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten zur Verfügung, um schnell und wirksam zu handeln (…) – ohne die Einheit zu untergraben, die Europa gerade in einer Krise braucht“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten unter anderem, Unternehmen Zuschüsse oder Erleichterungen (z.B. bei Steuern) von 500.000 Euro zu gewähren und Kredite durch staatliche Garantien abzusichern. Die gelockerten Regeln sollen in den kommenden Tagen greifen.

Am Freitag hatte die Kommission in einer Mitteilung aufgelistet, welche Staatshilfen schon jetzt ohne Probleme mit der EU-Wettbewerbsaufsicht möglich sind. Gestützt auf die Erfahrungen aus der Finanzkrise in den Jahren 2007-2009 wird der temporäre Rahmen, der nun rasch mit den Mitgliedstaaten konsultiert wird, weitere Hilfen kurzfristig ermöglichen. Zum Beispiel können Fluggesellschaften kurzfristige Unterstützung erhalten, auch wenn sie in der Vergangenheit bereits strenge Auflagen für Staatshilfen bekommen haben.

Links zum Thema:

Erklärung von Exekutiv-Präsidentin Vestager zu Staatshilfen in der Coronakrise

COVID-19: EU-Kommission präsentiert koordinierte Maßnahmen für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus*
Presseinformation der EU-Kommission vom 13.03.2020.

Koordinierte europäische Reaktion auf das Coronavirus: Fragen und Antworten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.