Kommission prüft Verlängerung der Schutzmaßnahmen gegen bestimmte Stahlimporte © Europäische Gemeinschaften, 1999, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

26.02.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission prüft auf Antrag von 12 Mitgliedstaaten, ob die geltenden Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse über den 30. Juni 2021 hinaus verlängert werden sollten. Mit der Freitag (26. Februar) eingeleiteten Untersuchung will die Kommission im Einklang mit den EU- und WTO-Vorschriften feststellen, ob die Schutzmaßnahme weiterhin erforderlich ist, um eine bedeutende Schädigung der EU-Stahlindustrie zu verhindern oder zu beseitigen. Alle interessierten Parteien haben 15 Tage Zeit, ihren Standpunkt darzulegen, und können anschließend zu den Stellungnahmen der anderen Parteien Stellung nehmen.

Die Kommission hat außerdem Fragebögen an EU-Hersteller verschickt, um deren wirtschaftliche Lage zu bewerten. Die Kommission wird alle im Laufe der Untersuchung eingegangenen Informationen gründlich auswerten. Anschließend wird sie den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen. Das Verfahren wird auch Konsultationen mit den Regierungen von Drittländern umfassen. Eine Entscheidung muss vor Ende Juni 2021 getroffen werden.

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Ausführliche Pressemitteilung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.