05.12.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass EU-Fördergelder selbstverständlich nicht an Organisationen fließen dürfen, die gegen die EU-Grundwerte oder gegen die Ziele der Kommission beim Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Intoleranz verstoßen. Dazu will sie die bereits bestehenden Schutzvorkehrungen im Regelwerk zur Fördermittelvergabe überprüfen.
Hintergrund ist die finanzielle Unterstützung der Organisation „Islamic Human Rights Commission“ (IHCR) für Arbeiten am Projekt „Counter Islamophobia Toolkit“, das von der Universität Leeds durchgeführt wurde. Die Kommission prüft derzeit Vorwürfe, wonach die betreffende Organisation IHCR antisemitische Ansichten geäußert habe. Die Dienststellen der Kommission haben das Verfahren zur Beendigung der Finanzhilfevereinbarung mit der IHRC eingeleitet.
Die Kommission will aufgrund der Vorwürfe die bestehenden Schutzvorkehrungen in ihrem Regelwerk überprüfen, um auszuschließen, dass Begünstigte von EU-Förderprogrammen gegen EU-Grundwerte verstoßen oder im Widerspruch der EU-Ziele zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz agieren. Für die betroffene Organisation waren aus dem EU-Justizprogramm insgesamt rund 156.000 Euro für die Mitarbeit an dem Projekt budgetiert.
Projektträger des „Counter Islamophobia Toolkit“ ist die Universität von Leeds. Sie ist als Projektkoordinator zuständig für die Auswahl der Projektpartner und die Koordinierung der Zuweisung von Finanzmitteln an die Projektpartner. Die Kommission selbst ist an diesen Transfers nicht beteiligt. Die nun erhobenen Vorwürfe waren der Kommission zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt.