Kommission und Sozialpartner wollen Migranten und Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt integrieren © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Janek Skarzynski

07.09.2020 Brüssel. Die EU-Kommission, Gewerkschaften, Handelskammern und Arbeitgeberverbände haben Montag (07. September) ihre Zusammenarbeit bei der Integration von Migranten und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt verstärkt. In einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung stecken sie künftige Schwerpunktbereiche ab und wollen im Rahmen der 2017 eingerichteten Europäischen Integrationspartnerschaft bei der Arbeitsmigration enger zusammenzuarbeiten. Die Unterzeichner betonen, wie wichtig das Zusammenwirken verschiedener Interessenträger für frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt ist, von der sowohl Geflüchtete als auch die Gesellschaft insgesamt profitieren.

Nicolas Schmit, Kommissionsmitglied für Beschäftigung und soziale Rechte, erklärte: „Im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte spielt die Herkunft eines Menschen keine Rolle. Unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Glauben, körperlicher Unversehrtheit, Alter oder sexueller Ausrichtung hat jeder Mensch in Sachen Beschäftigung das Recht auf gleiche Behandlung und gleiche Möglichkeiten. Dass wir Geflüchteten durch Weiterbildung und Zugang zu guten Jobs bei der Integration in den Arbeitsmarkt helfen, ist für ihre Würde, aber auch für den sozialen Zusammenhalt in Europa sehr, sehr wichtig.“

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, sagte: „Wenn wir die Kompetenzen und das Potenzial von Geflüchteten und Migranten besser nutzen, macht das unsere Arbeitsmärkte inklusiver und trägt zu Wohlstand und Zusammenhalt der europäischen Gesellschaft bei. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Wanderarbeitnehmer und Unternehmer über Kompetenzen und Talente verfügen, die zur Erholung der europäischen Wirtschaft beitragen. Heute bekräftigen wir unsere Absicht, Arbeitgeberorganisationen, Gewerkschaften und Handelskammern bei der Unterstützung von Geflüchteten zur Seite zu stehen. Wir sind bereit, unsere Zusammenarbeit auszuweiten, beispielsweise auf die Migration von Arbeitskräften.“

Seit Einrichtung der Europäischen Integrationspartnerschaft vor drei Jahren hat die Kommission Projekte finanziert, die von Organisationen der Wirtschafts- und Sozialpartner durchgeführt werden, um Geflüchtete und Migranten besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Beispiele sind das Labour-INT-Projekt, durch das Geflüchtete ab ihrer Ankunft bis zum Arbeitsplatz mittels Kompetenzbewertungen, Weiterbildung und Arbeitsvermittlung in Italien, Deutschland und Belgien unterstützt werden, und das European Refugees Integration Action Scheme in Bulgarien, Griechenland, Italien und Spanien. Ferner haben die Wirtschafts- und Sozialpartner in 20 Mitgliedstaaten Initiativen ins Leben gerufen, so die Plattform Fachkräftepotenzial der Wirtschaftskammer Österreich, die Unternehmen, die Geflüchtete einstellen möchten, mit Informationen unterstützt.

Auf dieser Grundlage vereinbarten die Unterzeichner drei Schwerpunkte für die künftige Zusammenarbeit. Sie wollen Verbindungen zwischen den Interessenträgern in Wirtschaft und Gesellschaft zur besseren Arbeitsmarktintegration schaffen bzw. fördern, Unternehmer stärker unterstützen und die Kompetenzermittlung, -bewertung und -validierung erleichtern.

Parallel dazu wollen die Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner prüfen, wie ihr Dialog und ihre künftige Zusammenarbeit im Einklang mit den Zielen der neuen Europäischen Kompetenzagenda und des anstehenden neuen Migrations- und Asylpakts auf den Bereich der Arbeitsmigration ausgeweitet werden können. Als Kernthema bietet sich die Frage an, wie die Kanäle für die Arbeitsmigration angesichts der sich wandelnden Bedürfnisse Europas verbessert werden können.

Zur Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung findet heute um 16.30 Uhr eine Veranstaltung statt, an der der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, sowie Vertreter von SME-United, dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), Business Europe, Eurochambers und dem Europäischen Zentrum der Arbeitgeber und Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen (CEEP) teilnehmen. EbS wird über die Veranstaltung berichten.

Hintergrund

Im Rahmen der am 20. Dezember 2017 unterzeichneten Europäischen Integrationspartnerschaft fördern die Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner mit vereinten Kräften die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. Ziel der Partnerschaft ist es, die frühzeitige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu verbessern, dafür zu sorgen, dass die Integration den Geflüchteten sowie der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt zugutekommt, und einen Ansatz zu fördern, bei dem verschiedene Interessenträger zusammenwirken (Behörden, Arbeitsmarktvermittlungen, Wirtschafts- und Sozialpartner, Branchenverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Unternehmen und Arbeitnehmer, öffentliche Arbeitgeber, Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie Organisationen der Zivilgesellschaft).

Links zum Thema:

Pressemitteilung: Integration von Migranten und Geflüchteten in den Arbeitsmarkt: Kommission und Wirtschafts- und Sozialpartner geben Zusammenarbeit neue Impulse

Gemeinsame Erklärung

Europäische Integrationspartnerschaft – Website der Kommission

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.