Kommission unterstützt Mitgliedstaaten beim gerechten Übergang zur Klimaneutralität © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

15.12.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission will dafür sorgen, dass der ökologische Wandel fair und inklusiv ist, damit niemand zurückgelassen wird. Daher hat sie am Dienstag (15. Dezember) die bisherigen Vorschläge zum Klima-Sozialfonds und zum Mechanismus für einen gerechten Übergang durch zusätzliche politische Leitlinien ergänzt.
Die vorgelegte Empfehlung des Rates legt besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse der Menschen und Haushalte, die in hohem Maße von fossilen Brennstoffen abhängig sind und am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sein könnten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, öffentliche und private Mittel optimal zu nutzen und eng mit den Sozialpartnern zusammenzuarbeiten.

Fairness und Solidarität sind zentrale Grundsätze des europäischen Grünen Deals. Politische Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen und ihre aktive Teilhabe sind für einen erfolgreichen ökologischen Wandel von entscheidender Bedeutung. Wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, können im Zuge des ökologischen Wandels bis 2030 eine Million Arbeitsplätze und bis 2050 etwa zwei Millionen Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass niemand zurückgelassen wird und dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Kapazitäten zur gezielten Unterstützung von Regionen, Wirtschaftsbereichen, Arbeitnehmern und Haushalten, die mit Herausforderungen konfrontiert sein werden, weiter verbessern.

Menschen in den Mittelpunkt des ökologischen Wandels stellen

Um das beschäftigungspolitische und soziale Potenzial des ökologischen Wandels voll auszuschöpfen, müssen alle verfügbaren Instrumente genutzt und die richtigen politischen Maßnahmen auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffen werden. Mit dem heutigen Vorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die ihren besonderen Umständen angepasst sind, darunter:

  • Förderung hochwertiger Beschäftigung und zur Erleichterung von Beschäftigungsübergängen. Dazu gehören beispielsweise maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeitssuche und Förderung der Arbeitsplatzschaffung sowie die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln und Märkten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für solche, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen.
  • Den gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung stärken. Dies betrifft beispielsweise die Erfassung aktueller Daten über den Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes, die Bereitstellung hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung in Bezug auf Fähigkeiten und Kompetenzen, die für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevant sind, sowie die Erhöhung der Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen.
  • Unterstützung gerechter Steuer- und Sozialschutzsysteme. In dem Vorschlag werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, diese Systeme zu bewerten und erforderlichenfalls anzupassen, indem beispielsweise die Steuerlast vom Faktor Arbeit weiter auf andere Quellen verlagert wird, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen.
  • Förderung des Zugangs zu erschwinglichen essenziellen Dienstleistungen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, weiterhin öffentliche und private finanzielle Unterstützung für Investitionen in erneuerbare Energien zu mobilisieren, die Herausforderungen im Bereich der Mobilität anzugehen und Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft zu fördern.
  • Koordinierung von Strategien, zur Verfolgung eines gesamtwirtschaftlichen Ansatzes und zur aktiven Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft, der regionalen und lokalen Behörden und anderer Interessenträger. Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Faktengrundlage und zur Förderung der Kohärenz der Definitionen und Methoden sind ebenfalls wichtig, um die Ausrichtung der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu verbessern.
  • Optimale Nutzung öffentlicher und privater Mittel. Den Mitgliedstaaten steht ein breites Spektrum an EU- und anderen Finanzmitteln zur Verfügung, um die notwendigen Maßnahmen für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität umzusetzen. Der vorgeschlagene Klima-Sozialfonds, für den Mittel in Höhe von 72,2 Mrd. Euro vorgesehen sind, sieht Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für finanziell schwächere Haushalte, Verkehrsnutzer und kleine Unternehmen vor, die von der Einführung des Emissionshandels für im Straßenverkehr und in Gebäuden verwendete Brennstoffe betroffen sind. Die Finanzierung erfolgt über die Einnahmen aus dem Emissionshandel. Im Rahmen von NextGenerationEU stehen weitere EU-Mittel zur Verfügung, etwa aus dem Mechanismus für einen gerechten Übergang oder dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem wichtigsten Instrument der EU für Investitionen in Menschen, ausgestattet mit einem Budget von 99,3 Mrd. EUR im Zeitraum 2021-2027. Ein erheblicher Teil der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Reformen und Investitionen in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten wird in sozialpolitische Maßnahmen fließen, wobei der gerechte ökologische Wandel besonders unterstützt wird, indem beispielsweise die Schaffung grüner Arbeitsplätze und die Entwicklung grüner Kompetenzen gefördert werden.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Kommission

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, sagte: „Mit dem Grünen Deal werden wir eine moderne, nachhaltige Wirtschaft mit Arbeitsplätzen schaffen, die über Jahrzehnte bestehen werden. Der Übergang Europas zur Klimaneutralität wird nicht einfach sein, und wir brauchen gesamtwirtschaftliche politische Maßnahmen, die alle einbeziehen. Heute ergänzen wir unsere Vorschläge zum Klima-Sozialfonds, zum Mechanismus für einen gerechten Übergang und anderen Maßnahmen durch zusätzliche politische Leitlinien, um sicherzustellen, dass auf unserem Weg zu einer gesunden, grünen und fairen Zukunft niemand zurückgelassen wird.“

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Um unseren Planeten und künftige Generationen zu schützen, müssen wir eine nachhaltige Wirtschaft aufbauen, die allen zugutekommt. Der ökologische Wandel birgt ein erhebliches Potenzial für die Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir die Chancen, die der ökologische Wandel bietet, optimal nutzen und gleichzeitig dafür sorgen, dass er fair und inklusiv ist, damit niemand zurückgelassen wird. Dazu müssen wir in Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und erschwingliche Dienstleistungen investieren.“

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige Kommissar, sagte: „Der Grüne Deal ist eine wirtschafts- und klimapolitische Notwendigkeit, und wir alle müssen gemeinsam für seinen Erfolg sorgen. Die sozialen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen des ökologischen Wandels werden jedoch nicht unterschätzt. Im Mittelpunkt muss die soziale Gerechtigkeit stehen, welche die Werte der europäischen sozialen Marktwirtschaft widerspiegelt. Diese politischen Leitlinien bieten den Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gemeinschaften detaillierte und konkrete Möglichkeiten, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen zu schützen und die Menschen in die Lage zu versetzen, die Chancen, die die Klimawende bietet, optimal zu nutzen.“

Hintergrund

Der 2019 angenommene europäische Grüne Deal enthält die Strategie der EU, der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und die Union zu einer nachhaltigen, gerechteren und wohlhabenderen Gesellschaft zu machen, die die Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten achtet. Die Notwendigkeit eines gerechten Übergangs ist ein integraler Bestandteil des Grünen Deals, in dem betont wird, dass niemand zurückgelassen und keine Region vernachlässigt werden sollte.

Dies steht im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris von 2015, der Strategischen Agenda 2019-2024 des Europäischen Rates und dem Europäischen Klimagesetz (seit Juli 2021 in Kraft). Der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte ergänzt und unterstützt den ökologischen und den digitalen Wandel im Einklang mit einem starken sozialen Europa, insbesondere durch drei EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und soziale Inklusion, die von den EU-Führungsspitzen im Mai und Juni 2021 gebilligt wurden.

Im Juli 2021 nahm die Kommission das Paket „Fit für 55“ an, um das verbindliche Klimaziel der EU für 2030, die Netto-Treibhausgasemissionen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 um mindestens 55 % zu senken, zu erreichen. Dazu gehört der Klima-Sozialfonds, mit dem 72,2 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen, um die Auswirkungen des Emissionshandels in den Bereichen Straßenverkehr und Gebäude auf finanziell schwächere Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer zu bewältigen. Die Finanzierung erfolgt über die Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem. Als Teil des Pakets „Fit für 55“ kündigte die Kommission für Ende 2021 einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates an, mit der die Mitgliedstaaten weitere Leitlinien dazu erhalten sollen, wie am besten mit den sozialen und beschäftigungsbezogenen Aspekten des ökologischen Wandels umzugehen ist.

Links zum Thema:

Pressemitteilung: Kommission schlägt Leitfaden für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität vor

Fragen und Antworten: Ein gerechter Übergang zur Klimaneutralität

Informationsblatt: Ein gerechter Übergang zur Klimaneutralität

Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität

Website zum europäischen Grünen Deal

Website zur europäischen Säule sozialer Rechte

 

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.