Kommission verlängert Mehrwertsteuer- und Zollerleichterungen für die Einfuhr medizinischer Geräte © Europäische Gemeinschaften, 1996, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

23.07.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag) beschlossen, die vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von medizinischen Geräten und Schutzausrüstung aus Drittländern bis Ende Oktober 2020 zu verlängern, um den Kampf gegen das Coronavirus zu unterstützen. Die Zollbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstungen sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. Damit wird die anfängliche Frist von sechs Monaten um weitere drei Monate verlängert.

Am 11. Juni 2020 konsultierte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich zur Notwendigkeit der Verlängerung und beantragte diese. Die Erleichterung gilt ohne Unterbrechung bis zum 31. Oktober 2020.

Links zum Thema:

Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung auf medizinische Geräte (EN)

Ursprünglicher Beschluss vom April 2020 (DE)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.