• Startseite
  • Kommission will Einreisebeschränkungen in EU für Geimpfte lockern und schlägt Notbremse für Virusvarianten-Gebiete vor
Kommission will Einreisebeschränkungen in EU für Geimpfte lockern und schlägt Notbremse für Virusvarianten-Gebiete vor © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Matthieu Rondel

03.05.2021 Brüssel. Bestehende Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU sollen nach Auffassung der Kommission aufgehoben werden. Auch der Schwellenwert für die Zahl an Corona-Fällen in Drittstaaten, aus denen alle Reisen erlaubt sein sollen, von 25 auf 100 erhöht werden. Damit würde die Liste der Länder erweitert, aus denen alle Reisen erlaubt wären. Sollte sich die epidemiologische Lage eines Drittstaats verschlechtern, soll eine Notbremse greifen, um der Ausbreitung von Virus-Varianten entgegenzuwirken. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommissionsempfehlung zustimmen.

Mit der heute vorgelegten Empfehlung zur Beschränkung von Reisen aus Drittstaaten in die EU will die Kommission den Fortschritten bei den Impfkampagnen und der Entwicklung der epidemiologischen Lage weltweit Rechnung tragen.

Die Kommission empfiehlt, die Einreise in die EU aus nicht unbedingt notwendigen Gründen nicht nur allen Personen zu gestatten, die aus Ländern mit guter epidemiologischer Lage kommen, sondern auch allen Personen, die die letzte empfohlene Dosis eines in der EU zugelassenen Impfstoffs erhalten haben. Dies könnte auf Impfstoffe ausgeweitet werden, die das Verfahren zur Aufnahme in die WHO-Liste für den Notgebrauch durchlaufen haben.

Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, entsprechend der Entwicklung der epidemiologischen Situation in der EU, den Schwellenwert für die Zahl der neuen COVID-19-Fälle anzuheben, der zur Festlegung einer Liste von Ländern dient, aus denen alle Reisen erlaubt sein sollten.

Dies sollte es dem Rat ermöglichen, diese Liste zu erweitern. Gleichzeitig erfordert das Auftreten besorgniserregender Coronavirus-Varianten weiterhin Wachsamkeit.

Daher schlägt die Kommission als Gegengewicht einen neuen „Notfallbremsmechanismus“ vor, der auf EU-Ebene koordiniert werden soll und das Risiko des Eindringens solcher Varianten in die EU begrenzen würde. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, schnell zu handeln und vorübergehend alle Reisen aus den betroffenen Ländern auf ein absolutes Minimum zu beschränken, bis geeignete Hygienemaßnahmen ergriffen werden.

Es ist nun Sache des Rates, diesen Vorschlag zu prüfen. Eine erste Erörterung auf fachlicher Ebene ist auf der Tagung des Rates zur integrierten politischen Reaktion auf Krisen (IPCR) am 4. Mai anberaumt, gefolgt von einer Aussprache auf der Tagung der EU-Botschafter (AStV) am 5. Mai.

Nach der Annahme des Vorschlags durch den Rat ist es Sache der Mitgliedstaaten, die in der Empfehlung vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.

Der Rat sollte die Liste der Nicht-EU-Länder, die von der Reisebeschränkung ausgenommen sind, im Lichte der aktualisierten Kriterien überprüfen und dies weiterhin alle 2 Wochen tun.

Links zum Thema:

Coronavirus: Vorschlag der Kommission zur Lockerung der Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und zur Einführung eines Mechanismus für eine „Notbremse“ zum Umgang mit Varianten
Presseinformation der EU-Kommission vom 03.05.2021.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.