Kommission will Visaerleichterung für Belarus teilweise aussetzen © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

29.09.2021 Brüssel. Die Kommission hat am Mittwoch (29. September) eine teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens der EU mit der Republik Belarus vorgeschlagen. Damit reagiert die Kommission auf Versuche des belarussischen Regimes, die EU und ihre Mitgliedstaaten durch die Begünstigung der irregulären Migration für politische Zwecke zu destabilisieren. Die teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens bezieht sich nicht auf gewöhnliche belarussische Bürgerinnen und Bürger, sondern würde nur Amtsträger mit Verbindungen zum Regime betreffen. Die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

Nach der Annahme durch den Rat wird die teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens auf bestimmte Bestimmungen des Abkommens Anwendung finden. Somit würden die Vorgaben hinsichtlich der Vorlage weiterer Nachweise über den Reisezweck nicht entfallen, und es würden keine ermäßigten Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen gelten. Die Maßnahmen finden nur Anwendung auf Mitglieder offizieller Delegationen von Belarus sowie Mitglieder der nationalen und regionalen Regierungen bzw. Parlamente von Belarus sowie des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs von Belarus in Ausübung ihrer Funktionen.

Die EU wird die belarussische Bevölkerung weiterhin unterstützen. Sie wird auch künftig allen Menschenrechtsverteidigern, unabhängigen Stimmen und allen vom Regime unterdrückten Menschen zur Seite stehen.

Nächste Schritte

Der Rat wird den Vorschlag der Kommission prüfen und über die Annahme der teilweisen Aussetzung beschließen. Die Maßnahmen treten nach der Annahme in Kraft. Gemäß Artikel 14 Absatz 5 des Abkommens wird Belarus die Entscheidung über die Aussetzung spätestens 48 Stunden vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.

Hintergrund

Das Visaerleichterungsabkommen und das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Belarus traten im Juli 2020 in Kraft. Das Visaerleichterungsabkommen betrifft die gegenseitige Erteilung von Visa für Unionsbürger und Staatsbürger von Belarus für einen geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Mit dem Rückübernahmeabkommens werden Verfahren für die sichere und geordnete Rückkehr von Personen festgelegt, die sich irregulär in der EU oder in Belarus aufhalten, wobei ihre Rechte nach dem Völkerrecht und insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung umfassend einzuhalten sind.

Die anhaltenden Repressionen gegen die belarussische Bevölkerung, die einseitige Entscheidung des Regimes, die Rückübernahme von nicht in der EU aufenthaltsberechtigten Personen nach Belarus auszusetzen, sowie die Orchestrierung irregulärer Migration in die EU untergraben diese Abkommen ernsthaft.

Wie in dem heute angenommenen neuen EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021-2025) dargelegt, müssen Situationen, in denen Menschen für politische Zwecke instrumentalisiert werden, von der EU und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam angegangen werden.

Links zum Thema:

Fragen und Antworten: Vorschlag für die teilweise Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens zwischen der EU und Belarus

Informationsblatt

Rechtstext

Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Belarus

Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und Belarus

Neuer EU-Aktionsplan gegen die Schleusung von Migranten (2021-2025)

Pressemitteilung: Neues Migrations- und Asylpaket: Berichterstattung über Entwicklungen und Intensivierung des Kampfs gegen die Ausbeutung von Migranten

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.