10.02.2021 Brüssel. Die Kommission hat Mittwoch (10. Februar) dem Rat ihre erste faktengestützte Bewertung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern bei der Rückübernahme vorgelegt. „Die Bewertung zeigt, dass es bei der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme keine Patentlösung gibt. Im Rahmen ihres neuen Migrations- und Asylpakets arbeitet die EU an maßgeschneiderten Partnerschaften mit Drittländern, wobei sie alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente – von der Visumpolitik über Entwicklungszusammenarbeit, bis hin zu Investitionen, Handel und Beschäftigung – nutzt, um einen ausgewogeneren und umfassenderen Ansatz für die Migrationszusammenarbeit zu entwickeln. Dabei sind eine wirksame Rückkehr und Rückübernahme Schlüsselelemente des Puzzles“, so Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.
Die wichtigsten Ergebnisse sind in einer Mitteilung dargelegt, die Bewertung selbst ist ein nicht-öffentliches Dokument. Die heute vorgelegte Bewertung ist Teil des im neuen Migrations- und Asylpaket skizzierten umfassenden Ansatzes im Bereich der Migrationspolitik. Eine wirksame Rückkehr und Rückübernahme sowie eine nachhaltige Reintegration sind wesentliche Elemente umfassender, ausgewogener, maßgeschneiderter und für beide Seiten vorteilhafter Migrationspartnerschaften mit Ländern außerhalb der EU.
In dem im vergangenen September vorgelegten neuen Migrations- und Asylpaket wird betont, dass für eine wirksame Rückkehr auch verbesserte Verfahren innerhalb der EU erforderlich sind, die eine bessere Abstimmung der unterschiedlichen nationalen Ansätze und eine engere Zusammenarbeit und verstärkte Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten sicherstellen.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Ein wichtiges Element des umfassenden neuen Pakets ist eine humane, wirksame Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration von Personen, die nicht in der EU bleiben dürfen. Dies sind gemeinsame Herausforderungen für die EU und ihre Partner. Die Hilfe der EU sowohl bei der unterstützten freiwilligen Rückkehr als auch bei einer dauerhaften Reintegration kommt allen Beteiligten zugute und verbessert die Wirksamkeit des gesamten Rückkehrprozesses. Dieser Bericht vermittelt wichtige Einblicke im Hinblick auf weitere Maßnahmen, mit denen sowohl die Hindernisse für die Rückkehr als auch die Rückübernahme angegangen werden können. Ich freue mich darauf, die Ergebnisse mit dem Rat zu erörtern und mit unseren Partnern im Rahmen unseres umfassenden Dialogs zum Thema Migration die Zusammenarbeit zu vertiefen und gleichzeitig ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem zu schaffen.“
Ein gemeinsames EU-Rückkehrsystem
Das neue Paket ebnet den Weg zu einem gemeinsamen EU-Rückkehrsystem, in dem gewährleistet ist, dass die Rückkehr – auf Grundlage eines kohärenten und kontinuierlichen Verfahrens – zur Erreichung der allgemeinen Ziele der Migrations- und Asylpolitik der EU beitragen kann.
Viele der Hindernisse im Bereich der Rückkehr liegen innerhalb der EU. Um sie zu überwinden, müssen die Verfahren zur Abstimmung der nationalen Ansätze verbessert werden, und es bedarf engerer Zusammenarbeit und stärkerer Solidarität zwischen allen Mitgliedstaaten. Im neuen Paket werden Maßnahmen zur Verbesserung der nationalen Prozesse skizziert. Diese beinhalten die Annahme neuer Rechtsvorschriften sowie die geplante Ernennung einer Rückführungskoordinatorin/eines Rückführungskoordinators, die/der von einem hochrangigen Netz unterstützt und eng mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zusammenarbeiten wird. Die Rückführungskoordinatorin/der Rückführungskoordinator wird Akteure aus den Bereichen Rückkehr und Rückübernahme in den EU-Mitgliedstaaten zusammenbringen und diese ermutigen, auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten.
Die erste umfassende Analyse der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme
Rückkehr/Rückführung, Rückübernahme und Reintegration sind gemeinsame Herausforderungen für die EU und ihre Partner. Die heutige Bewertung der Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Rückübernahme – bei der es sich um ein nicht-öffentliches Dokument handelt – stützt sich auf die umfassenden Indikatoren des Visakodexes, in dem alle Phasen des Rückübernahmeverfahrens berücksichtigt werden: von der Feststellung der Identität bis zur Ausstellung von Reisedokumenten und der tatsächlichen Rückkehr. Neben den Daten über Rückführungsaktionen und der Anzahl irregulärer Einreisen werden bei der Bewertung auch einige gemeinsame Herausforderungen bei der Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme berücksichtigt, wie Probleme bei der Feststellung der Identität, Verzögerungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten, Nichteinhaltung von Fristen oder Ablehnung der Nutzung von Charterflügen. In der Bewertung wird ausführlich dargelegt, in welchem Umfang die EU mit jedem Land zusammenarbeitet, und welche Anstrengungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme unternommen wurden.
Eine Reihe von Ländern, deren Staatsangehörige einer Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterliegen und für welche in der EU 2018 mehr als 1 000 Rückkehrentscheidungen erlassen wurden, wurden anhand objektiver Kriterien bewertet. Die Mitgliedstaaten geben an, dass die Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme mit fast zwei Drittel der bewerteten Partnerländer gut oder durchschnittlich gewesen ist. In etwas mehr als einem Drittel der Fälle besteht Verbesserungsbedarf. Die Bewertung belegt den allgemeinen Mehrwert der Rückübernahmeabkommen der EU und zeigt, dass maßgeschneiderte Rückübernahmeinstrumente am wirksamsten sind.
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen einer Mitteilung zur Verbesserung der internen und externen Zusammenarbeit bei Rückkehr und Rückübernahme veröffentlicht die Kommission die wichtigsten Gesamtergebnisse der ersten jährlichen Bewertung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Rückübernahme. Die vollständige Bewertung wird dem Rat übermittelt und bildet die Grundlage für Diskussionen über Rückkehr und Rückübernahme sowie über die Migrationszusammenarbeit im weiteren Sinne. Gemeinsam mit dem Hohen Vertreter und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die Ergebnisse des Berichts nutzen, um die Partnerländer im Rahmen des umfassenden Ansatzes in die gegebenenfalls erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Beziehungen der Union zu den betreffenden Ländern könnte die Kommission, im Einklang mit dem überarbeiteten Visakodex, dem Rat des Weiteren restriktivere oder günstigere Visamaßnahmen vorschlagen.
Hintergrund
Die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ist eine völkerrechtliche Verpflichtung. Gemäß dem überarbeiteten Visakodex führt die Kommission jedes Jahr eine Bewertung der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern bei der Rückübernahme durch und erstattet dem Rat Bericht. Auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission kann der Rat eine restriktivere oder großzügigere Umsetzung gewisser Bestimmungen des Visakodexes beschließen, beispielsweise in Bezug auf die maximale Bearbeitungsdauer für Anträge, die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Visa, die Höhe der Visumgebühr und die Befreiung bestimmter Reisender von ihrer Entrichtung.
Im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets dient dieses Verfahren als Grundlage für weitergehende Anstrengungen zur Einführung eines wirksamen und umfassenden Migrationsmanagements in der EU sowie zur Stärkung der externen Dimension der Migrationspolitik. Dazu gehört nicht nur die Rückübernahme, sondern beispielsweise auch die Bekämpfung der Schleusung von Migranten, die Verbesserung der Verwendung von EU-Mitteln und die Förderung der legalen Migration und der Mobilität.
Link zum Thema:
Mitteilung: Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich Rückkehr und Rückübernahme als Teil einer fairen, wirksamen und umfassenden EU-Migrationspolitik
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.