Kommissionspräsidentin von der Leyen zutiefst besorgt über Urteil des polnischen Verfassungsgerichts © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

08.10.2021 Brüssel. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in einer am Freitag (8. Oktober) veröffentlichten Erklärung mit Sorge auf das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshof reagiert. „Ich bin zutiefst besorgt über das gestrige Urteil des polnischen Verfassungsgerichtshofs. Ich habe die Dienststellen der Kommission angewiesen, das Urteil gründlich und zügig zu analysieren. Auf dieser Grundlage werden wir über die nächsten Schritte entscheiden. Die EU ist eine Gemeinschaft von Werten und Gesetzen. Das ist es, was unsere Union zusammenhält und stark macht. Wir werden die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung wahren. 450 Millionen Europäerinnen und Europäer verlassen sich darauf“, so von der Leyen. Die Kommission hatte bereits in einer gestern veröffentlichten Erklärung klargestellt, dass die Kommission nicht zögern werde, von ihren Befugnissen gemäß den Verträgen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten.

In der Erklärung der Kommissionspräsidentin heißt es weiter: „Unsere oberste Priorität ist es, dafür zu sorgen, dass die Rechte der polnischen Bürgerinnen und Bürger geschützt werden und dass die Polinnen und Polen ebenso wie alle Bürgerinnen und Bürger unserer Union die Vorteile der Mitgliedschaft in der Europäischen Union genießen können. Außerdem brauchen EU-Bürger und Unternehmen, die in Polen tätig sind, die Rechtssicherheit, dass die EU-Vorschriften, einschließlich der Urteile des Europäischen Gerichtshofs, in Polen uneingeschränkt geachtet werden.“

Die Kommissionspräsidentin betonte weiter: „Unsere Verträge sind sehr klar. Alle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind für alle Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich der nationalen Gerichte, bindend. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Dazu haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verpflichtet.“

Die Europäische Union ist eine Werte- und Rechtsgemeinschaft, die in allen Mitgliedstaaten gewahrt werden muss. Die in den Verträgen verankerten Rechte der Europäerinnen und Europäer müssen geschützt werden, ganz gleich, wo sie in der Europäischen Union leben.

Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, das ordnungsgemäße Funktionieren der Rechtsordnung der Union zu gewährleisten, und wird dies auch weiterhin sicherstellen.

Links zum Thema:

Erklärung von Kommissionspräsidentin von der Leyen

Pressemitteilung: Europäische Kommission bekräftigt Vorrang des EU-Rechts

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.