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Kommissionsvizepräsidentin Jourová nach Urteil der EuGH zum transatlantischen Datenschutz: „Datenschutz ist ein grundlegendes Recht der europäischen Bürgerinnen und Bürger“ © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

16.07.2020 Brüssel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, das so genannte Privacy Shield- Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt, gleichzeitig aber bestätigt, dass die Standardvertragsklauseln weiterhin ein gültiges Instrument sind, wenn personenbezogenen Daten an Datenverarbeiter in Drittländern übermittelt werden. „Datenschutz ist ein grundlegendes Recht der europäischen Bürgerinnen und Bürger“, stellte Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit EU-Justizkommissar Reynders heute (Donnerstag) in Brüssel klar. „Wenn persönliche Daten aus Europa ins Ausland übermittelt werden, müssen sie sicher bleiben.“

Die EU-Kommission werde ihre Arbeit fortsetzen, um den sicheren Datenfluss im Einklang mit dem heutigen EuGH-Urteil, unter Achtung des EU-Rechts und im Einklang mit den Grundrechten der Bürger zu gewährleisten.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass es in der globalisierten Welt von heute unerlässlich ist, über ein breites Instrumentarium für internationale Datenübertragungen zu verfügen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen.“

Die Kommission habe bereits intensiv an diesem Instrumentarium gearbeitet und dabei auch die Modernisierung der Standardvertragsklauseln berücksichtigt.

Dieses soll nun zügig in Absprache mit dem Europäischen Datenschutzrat Datenschutzbehörden zum Abschluss gebracht werden. „Das heutige Urteil gibt uns weitere wertvolle Hinweise, und wir werden dafür sorgen, dass das aktualisierte Instrument voll und ganz im Einklang damit steht.“

„Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur in Brüssel oder auf dieser Seite des Atlantiks ein hohes Gut. Unsere amerikanischen Partner fühlen sich genau wie wir der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Grundrechte verpflichtet, da dies grundlegende Werte für unsere demokratischen Gesellschaften sind“, ergänzte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

„Wir werden sowohl mit dem Europäischen Datenschutzrat als auch mit den 27 EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Es ist sehr wichtig, so bald wie möglich mit dem Prozess zu beginnen, um eine formelle Zustimmung zur Modernisierung der Standardvertragsklauseln zu erhalten.“

Der Kommissar hat gemeinsam mit Vizepräsidentin Věra Jourová seit einiger Zeit damit begonnen, mit den US-amerikanischen Partnern das weitere Vorgehen zu diskutieren, und sie werden weiterhin konstruktiv mit ihnen zusammenzuarbeiten, um einen verstärkten und dauerhaften Transfermechanismus zu entwickeln. Morgen besprechen sie mit dem US-Handelsminister Wilbur Ross das weitere Vorgehen.

„In der Zwischenzeit können transatlantische Datenströme zwischen Unternehmen weiterhin andere Mechanismen für den internationalen Transfer von personenbezogenen Daten nutzen, die im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung stehen.

Wir werden mit den nationalen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um eine rasche und koordinierte Reaktion auf das Urteil zu gewährleisten. Dies ist unerlässlich, um den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit zu geben“, so der Justizkommissar.

Links zum Thema:

Das Statement der Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová

Das Statement (Mitschnitt auf EbS) der Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz

Das Statement (Mitschnitt auf EbS) des EU-Justizkommissars Didier Reynders

Fragen und Antworten (Mitschnitt auf EbS)

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.