Konsultation zur Ökodesign-Verordnung: Welche Produkte sollen Priorität haben? © European Union, 2022, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Christophe Licoppe

01.02.23 Brüssel. Die Kommission hat eine öffentliche Online-Konsultation dazu eingeleitet, welche Produkte im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte vorrangig behandelt werden sollten. Die Konsultation läuft 12 Wochen ab der Veröffentlichung in allen Sprachen.
Sie kann hier eingesehen werden.

Die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung soll ein breites Spektrum von neuen Produkten auf dem europäischen Markt ökologisch nachhaltiger machen. Es geht dabei um den gesamten Lebenszyklus, von der Konzeption über die tägliche Nutzung bis hin zur Lebensdauer.

Konkret soll das die Energie- und Ressourceneffizienz verbessern, ebenso die Kreislauffähigkeit (einschließlich Wiederverwendung, Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit). Auch soll sichergestellt werden, dass diese Produkte aus mehr recycelten Materialien hergestellt werden.

Prioritäten transparent und inklusiv festlegen

Ökodesign-Anforderungen werden im Rahmen der Verordnung für bestimmte Produkte oder Produktgruppen mit gemeinsamen Merkmalen festgelegt. Über die Konsultation möchte die Kommission Stellungnahmen zu den Kategorien und zu den Maßnahmen einholen, die zuerst angegangen werden sollen. Damit können die Prioritäten transparent und inklusiv festgelegt werden.

Online-Veranstaltung geplant

Die Kommission plant zudem in den kommenden Wochen eine Online-Veranstaltung. Dabei soll die öffentliche Konsultation und die vorläufige Analyse des wissenschaftlichen Dienstes der Kommission(Gemeinsame Forschungsstelle JRC) vorgestellt werden.

Links zum Thema:

Öffentliche Konsultation

Vorschlag für eine Ökodesign-Verordnung: Ende der Wegwerfgesellschaft (30.3.2022)

 

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland