05.12.2018 Brüssel/Straßburg – Arbeitsbedingte Krebserkrankungen zählen weltweit zu den größten Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz. Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen die Europäische Union setzt, um Arbeitnehmer vor Karzinogenen zu schützen.

Im Jahr 2017 haben die EU-Abgeordneten bei einer ersten Überarbeitung der Richtlinie von 2004 zur Begrenzung schädlicher Substanzen am Arbeitsplatz Expositionsgrenzwerte für elf zusätzliche Karzinogene festgelegt.

Während der Plenarsitzung im Dezember wird das Parlament über noch strengere Vorschriften zur weiteren Beseitigung und Reduzierung von Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz diskutieren und abstimmen. Die neuen Rechtsvorschriften enthalten Expositionsgrenzwerte und Hinweise, da größere Mengen eines Stoffs durch die Haut aufgenommen werden können, für acht weitere krebserregende Stoffe. Zu diesen Substanzen gehören Dieselabgase und gebrauchte Motoröle.

 

Karzinogene und Mutagene: Chemische Stoffe, die Krebs beziehungsweise Mutationen auslösen können

 

Der Berichterstatter des Parlaments, Claude Rolin (EVP, BE) sagt in unserem Videointerview: „Am wichtigsten ist meiner Meinung nach eine laufende Neubewertung von Risiken, weil unsere Arbeitnehmer nicht mit ihrer Gesundheit bezahlen dürfen.“

Die EU-Abgeordneten arbeiten bereits an einer dritten Überarbeitung der Regeln, um die Arbeitsbedingungen weiter zu verbessern und die Gesundheit der Arbeitnehmer besser zu schützen, indem Expositionsgrenzwerte für weitere fünf Karzinogene festlegt werden sollen.

Krebs ist die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der Europäischen Union. Jährlich sind 53 Prozent aller berufsbedingten Todesfälle auf Krebs zurückzuführen, 28 Prozent auf Herz-Kreislauferkrankungen und 6 Prozent auf Atemwegserkrankungen. Die häufigsten arbeitsbedingten Krebserkrankungen sind Lungenkrebs, Mesotheliome (die durch die Exposition gegenüber Asbest-Teilchen verursacht werden können) und Blasenkrebs. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) steht jeder zehnte durch Lungenkrebs verursachte Todesfall in engem Zusammenhang mit Arbeitsplatzrisiken.

Vor allem sind das Baugewerbe, die Chemie-, Automobil-, Holz- und Möbelindustrie sowie die Nahrungsmittel- und Textilindustrie und das Gesundheitswesen von der Thematik betroffen.

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