21.10.2020 Brüssel. Im Rahmen des EU-Kurzarbeitsprogramms SURE hat die Kommission gestern (Dienstag) erstmals Sozialanleihen über 17 Milliarden Euro ausgegeben, um Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Beschäftigung zu halten. Die Emission umfasste zwei Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei 10 Milliarden Euro im Oktober 2030 bzw. 7 Milliarden Euro im Jahr 2040 fällig sind. Die Anleger waren an diesem Instrument mit ausgezeichnetem Rating äußerst interessiert, und die Anleihen waren mehr als 13-mal überzeichnet, was sich in günstigen Konditionen für beide Anleihen niederschlug.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: „Zum ersten Mal überhaupt gibt die Kommission Sozialanleihen aus, um Mittel aufzubringen, mit denen Menschen in Beschäftigung gehalten werden können. Diese beispiellose Anstrengung wird den außergewöhnlichen Zeiten gerecht, die wir durchleben. Wir tun alles in unsere Macht Stehende, um die Existenzgrundlage der Menschen in Europa zu sichern. Italien, Spanien und Polen sind von der Krise schwer getroffen worden. Ich freue mich, dass diese Länder durch SURE rasch Unterstützung erhalten werden.“
Johannes Hahn, EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung, ergänzte: „Mit dieser Finanzoperation hat die Europäische Kommission einen ersten Schritt getan, um auf den globalen Kapitalmärkten in der obersten Liga mitzuspielen. Das starke Anlegerinteresse und die günstigen Konditionen, mit denen die Anleihe platziert wurde, sind ein weiterer Beleg für die hohe Attraktivität von EU-Anleihen. Dass es sich um Sozialanleihen handelte, hat dazu beigetragen, das Interesse von Investoren zu wecken, die die Mitgliedstaaten in diesen schwierigen Zeiten bei der Sicherung von Arbeitsplätzen unterstützen möchten.“
Beide Anleihen wurden dank des hohen Interesses zu attraktiven Bedingungen ausgegeben. Die Anleihe mit 10-jähriger Laufzeit wurde mit 3 Basispunkten über dem Mid-Swap-Satz notiert. Die Anleihe mit 20-jähriger Laufzeit wurde mit 14 Basispunkten über dem Mid-Swap-Satz notiert. Die endgültige Neuemissionsprämie wurde auf 1 Basispunkt bzw. 2 Basispunkte für die 10- bzw. 20-Jahres-Tranche geschätzt, wobei beide Werte angesichts des Ausgabevolumens äußerst niedrig angesetzt sind.
Diese attraktiven Kurskonditionen für die bislang größte Anleiheemission der Kommission sind ein vielversprechender Anfang für das SURE-Programm. Die Konditionen, zu denen die Kommission Gelder aufnimmt, werden direkt an die Mitgliedstaaten weitergegeben, für die die Darlehen bestimmt sind (weitere Einzelheiten zu dieser Transaktion und zur Kursfestsetzung).
Bei den Konsortialführern, die die Europäische Kommission bei der Abwicklung unterstützt haben, handelte es sich um Barclays (Irland), BNP Paribas, Deutsche Bank, Nomura und UniCredit.
Die aufgenommenen Mittel werden in Form von Darlehen an die begünstigten Mitgliedstaaten ausgezahlt, um sie dabei zu unterstützen, jene Kosten zu decken, die unmittelbar mit der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung verbunden sind.
In Anbetracht dessen kündigte die Kommission in diesem Monat an, dass sie die gesamten SURE-Anleihen der EU im Wert von bis zu 100 Milliarden Euro als Sozialanleihen ausgeben wird. Zudem nahm sie einen von unabhängiger Seite bewerteten Rahmen für Sozialanleihen an.
Hintergrundinformationen zu SURE
Bislang werden 17 Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung im Rahmen des SURE-Instruments erhalten. So sollen Arbeitsplätze gesichert und Menschen in Beschäftigung gehalten werden. Die finanzielle Unterstützung wird in Form von Darlehen gewährt, die die EU zu günstigen Bedingungen an die Mitgliedstaaten weiterreicht.
Dadurch wird es für die Mitgliedstaaten möglich, die Kosten zu decken, die unmittelbar mit der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen zusammenhängen bzw. durch ähnliche, insbesondere zugunsten von Selbstständigen durchgeführte Maßnahmen entstehen, die zur Bewältigung der derzeitigen Pandemie ergriffen wurden. Über SURE könnten auch einige – insbesondere die Arbeitswelt betreffende – Gesundheitsmaßnahmen finanziert werden, die eine sichere Rückkehr zu einer normalen Wirtschaftstätigkeit zu gewährleisten sollen.
Die Mitgliedstaaten können nach wie vor förmliche Anträge auf Unterstützung im Rahmen von SURE stellen. Mit einer Mittelausstattung von 100 Milliarden Euro soll das Instrument von der Pandemie betroffene Arbeitsplätze und Arbeitnehmer schützen.
Hintergrundinformationen zur Mittelaufnahme durch die EU
- Die Gründung der EU erfolgte 1957 durch den Vertrag von Rom. Ihr wird als Emittent ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen (Basel III). Bei den von der EU aufgenommenen Mitteln handelt es sich um direkte und unbedingte Verpflichtungen der EU. Die Haftung wird von den EU-Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt übernommen. Die Europäische Kommission ist gemäß dem EU-Vertrag befugt, auf den internationalen Kapitalmärkten im Namen der Europäischen Union Mittel aufzunehmen.
- Die EU nimmt Mittel ausschließlich in Euro auf, um sie als Darlehen in Euro an staatliche Kreditnehmer weiterzureichen. Die EU führt derzeit vier Darlehensprogramme durch. Dabei handelt es sich um den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), die Zahlungsbilanzfazilität, die Makrofinanzhilfe (MFA) und das Europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE), das der Rat erst am 19. Mai 2020 angenommen hat.
- Die von der EU im Rahmen von SURE emittierten Anleihen werden ein Gütesiegel für Sozialanleihen erhalten.
Weitere Angaben zur Emission
- Im Vorfeld der Emission informierte die EU am 9. Oktober 2020 20 Banken in einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen über ihre Absicht, erhebliche Beträge auf dem Markt aufzunehmen.
- Das offizielle Mandat für eine Emission in zwei Tranchen wurde am Montag, dem 19. Oktober um 13.25 Uhr MEZ bekannt gegeben.
- Das Orderbuch wurde am Dienstag, den 20. Oktober 2020 um 08.55 Uhr MEZ geöffnet und um 10.00 Uhr MEZ geschlossen.
Links zum Thema:
Europäische Kommission führt erste Emission von EU-SURE-Sozialanleihen durch
Presseinformation der EU-Kommission vom 21.10.2020.
Pressemitteilung mit fachlichem Hintergrund
Rahmen für Sozialanleihen
Website EU als Kreditnehmer
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.