Landwirte können auf europäische Unterstützung in der Coronakrise zählen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

26.03.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission unterstützt die europäischen Landwirte und Lebensmittelunternehmen in der Coronakrise. Neben bereits beschlossenen Maßnahmen wie einer Fristverlängerung für Zahlungsanträge im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, mehr Möglichkeiten für staatliche Beihilfen und dem Einsatz für den offenen Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt verfolge die Kommission die Entwicklungen an den Agrarmärkten genau, erklärte EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski gestern (Mittwoch) in einer Videokonferenz mit den Agrarministern der EU-Staaten. „Wenn nötig, sind wir bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen“, sagte er.

Der Agrar- und Lebensmittelsektor der Europäischen Union stellt derzeit seine Krisenfestigkeit unter Beweis und versorgt die Europäerinnen und Europäer weiterhin mit hochwertigen und sicheren Nahrungsmitteln. Dennoch stehen die Landwirte und Erzeuger vor Herausforderungen und zunehmend unter Druck. Ernährungssicherheit und eine wirksame Lebensmittelversorgungskette auf dem ganzen Kontinent zu gewährleisten, hat für die Kommission weiterhin Priorität.

Die Kommission verfolgt alle Agrarmärkte und den Handel mit Lebensmitteln aufmerksam; die Daten der EU-Marktbeobachtungsstellen werden auf dem neuesten Stand gehalten. Auf der gestrigen Rats-Sitzung (per Videokonferenz) gab Kommissar Wojciechowski den EU-Landwirtschaftsministern einen Überblick über die Lage.

Er sagte: „Wir stehen vor einer beispiellosen Krise und ich bin den Landwirten und Erzeugern dankbarer denn je für die schwere Arbeit, die sie trotz der immer größeren Schwierigkeiten und des zunehmenden Drucks ohne Unterlass leisten. Diese schwierigen Zeiten haben gezeigt, wie krisenfest unsere Lebensmittelversorgungskette ist. In der heutigen Sitzung konnten wir uns ein Bild von der sich ständig ändernden Lage machen. Ich habe genau zugehört und sämtliche Vorschläge und Anfragen aufgenommen; die Kommission wird diese nun prüfen und Antworten liefern. Ich werde die Lage weiterhin im engen Kontakt mit den Mitgliedstaaten genau beobachten. Wenn nötig, sind wir bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen.“

Seit Beginn der Krise hat die Kommission folgende Maßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors angenommen:

  • Verlängerung der Frist für Zahlungsanträge im Rahmen der GAP: Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft nun nicht mehr bis zum 15. Mai, sondern bis zum 15. Juni 2020, um Landwirten bei der Fertigstellung ihrer Anträge in diesen Zeiten noch nie da gewesener Schwierigkeiten mehr Flexibilität zu verschaffen. Diese Fristverlängerung wurde für Italien bereits bekannt gegeben, und die Kommission ergreift derzeit die rechtlichen Schritte, um sie auf alle Mitgliedstaaten anzuwenden.
  • Mehr staatliche Beihilfen: Gemäß dem kürzlich angenommenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen können landwirtschaftliche Betriebe nun Beihilfen in Höhe von bis zu 100.000 Euro und Lebensmittel verarbeitende oder vermarktende Unternehmen Beihilfen von bis zu 800.000 Euro erhalten. Diese Beträge können durch De-Minimis-Beihilfen ergänzt werden, eine spezielle Form der Unterstützung für den Landwirtschaftssektor auf nationaler Ebene, die ohne vorherige Genehmigung der Kommission gewährt werden kann. Der Höchstbetrag für diese Beihilfen wurde vor Kurzem auf 20.000 Euro angehoben (bis zu 25.000 Euro in Sonderfällen). Demzufolge kann aufgrund des Befristeten Rahmens Unterstützung auf nationaler Ebene von bis zu 120.000 Euro (bzw. 125 000 Euro) pro landwirtschaftlichem Betrieb gewährt werden.
  • Fortlaufender Warenverkehr für Nahrungsmittel in der EU: Die Kommission arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um über die Schaffung von „Green Lanes“ einen funktionierenden Binnenmarkt für Waren zu gewährleisten. Auf diesen „Green Lanes“, die an bestimmten wichtigen Grenzübergangsstellen eingerichtet werden, dauern die Kontrollen beim Grenzübergang nicht länger als 15 Minuten. Die Durchfahrt wird nun für den Transport sämtlicher Waren, auch von Nahrungsmitteln, gewährt.

Links zum Thema:

Coronakrise: Kommission leistet weitere Unterstützung für Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU
Presseinformation der EU-Kommission vom 25.03.2020.

Website: Marktbeobachtungsstellen

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.