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Lebensmitttel von zweierlei Qualität: Studie bestätigt Geschmacksunterschiede bei Markenprodukten © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

23.03.2021 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag) die Ergebnisse des zweiten Teils einer EU-weiten Untersuchung von Lebensmittelprodukten veröffentlicht. Damit sollte herausgefunden werden, ob die unterschiedliche Zusammensetzung von Markenprodukten, wie sie im ersten Teile der Studie bestätigt wurde, mit menschlichen Sinnen wahrgenommen werden kann. Die Resultate zeigen, dass sensorische Unterschiede bei großen Abweichungen in der Zusammensetzung der Produkte deutlich erkennbar sind. So können sich beispielsweise erhebliche Unterschiede beim Zuckergehalt von Frühstückscerealien auf die Wahrnehmung der Gesamtsüße des Erzeugnisses auswirken.

Der erste Teil der Studie wurde 2019 vorgelegt und konzentrierte sich auf Unterschiede in der Zusammensetzung von Lebensmitteln. Etwa ein Drittel der geprüften Produkte wiesen laut Studie Unterschiede auf, die nicht unmittelbar den Informationen auf der Packungsvorderseite, sondern nur der Liste der Zutaten zu entnehmen waren.

Mit dem zweiten Teil der von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführten Studie wollte man herausfinden, ob diese Unterschiede in der Zusammensetzung mit menschlichen Sinnen wahrgenommen werden können. Die heute vorgelegten Ergebnisse ändern nichts an den Erkenntnissen aus dem ersten Teil der Studie: Die Unterschiede in der Zusammensetzung der Lebensmittel folgen keinem geografischen Muster.

Gleichzeitig zeigen die nun vorgestellten Resultate, dass sensorische Unterschiede bei großen Abweichungen in der Zusammensetzung der Produkte deutlich erkennbar sind. So können sich beispielsweise erhebliche Unterschiede beim Zuckergehalt von Frühstückscerealien auf die Wahrnehmung der Gesamtsüße des Erzeugnisses auswirken. Im Gegensatz dazu konnten geringe Unterschiede bei der Zusammensetzung nicht wahrgenommen werden, z.B. bei einem geringfügig veränderten Fettgehalt in Kartoffelchips. Insgesamt wurden bei 10 der 20 geprüften Produkte sensorische Unterschiede festgestellt.

Bei der Studie handelte es sich um ein Pilotprojekt zur Untersuchung von 20 Produkten, die im ersten Teil der Testreihe eine unterschiedliche Zusammensetzung aufgewiesen hatten. In fünf bis zehn verschiedenen Mitgliedstaaten wurden Proben der einzelnen Produkte gekauft. Da die Tests mit speziell geschulten Testpersonen durchgeführt wurden, ist anzunehmen, dass Durchschnittsverbraucher die Unterschiede nicht unbedingt in demselben Maß wahrnehmen dürften.

Ob Unterschiede festgestellt werden konnten, hing nicht nur von der Größenordnung der Unterschiede bei der Zusammensetzung, sondern auch von den verwendeten Zutaten ab: Ein Unterschied zwischen verschiedenen künstlichen Süßstoffen in Orangenlimonade wurde wahrgenommen, nicht jedoch ein Unterschied zwischen verschiedenen natürlichen Süßungsmitteln in kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung nicht ausschließlich anhand der sensorischen Erfahrung treffen, sondern auch durch andere Faktoren beeinflusst werden können, wie z.B. den Preis.

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, begrüßte den Bericht: „Wie versprochen verfolgen wir die Frage der Lebensmittel von zweierlei Qualität sehr aufmerksam. Es darf keine ungerechtfertigten Unterschiede in der Zusammensetzung von Markenprodukten in der EU geben. Deshalb haben wir unser Verbraucherrecht ausgebaut und die Verbraucher in dieser Hinsicht gestärkt. Diese Rechtsvorschriften müssen auch in diesem Bereich konsequent durchgesetzt werden, und die Kommission ist bereit, die Behörden dabei bei Bedarf zu unterstützen.“

Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung des Problems der Lebensmittel von zweierlei Qualität:

  • Im September 2017 gab die Kommission den Durchsetzungsbehörden konkrete Leitlinien für die Anwendung des geltenden EU-Verbraucherschutz- und Lebensmittelrechts auf mutmaßliche Fälle von Lebensmitteln von zweierlei Qualität an die Hand.
  • Im April 2018 schlug die Kommission im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher eine Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vor, um klarzustellen, wann Lebensmittel von zweierlei Qualität eine Irreführung der Verbraucher darstellen. Die geänderte Richtlinie gilt ab dem 28. Mai 2022 in der gesamten EU.
  • Im Juni 2019 veröffentlichte die Gemeinsame Forschungsstelle den ersten Teil des heute vorgelegten EU-weiten Vergleichs der Qualitätsmerkmale von Lebensmitteln, aus dem hervorging, dass einige Produkte, die unter der gleichen oder einer ähnlichen Marke und Verpackung angeboten werden, nicht die gleiche Zusammensetzung aufweisen.

Um die Kenntnisse über Fragen von Doppelstandards bei der Produktqualität zu verbessern und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für Verbraucherbehörden und -verbände in der gesamten Union zu unterstützen (weitere Informationen finden Sie hier), wurden fast 5 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung gestellt und u.a. für diese Studie verwendet.

Nächste Schritte

Weitere Studien der Gemeinsamen Forschungsstelle zu Veränderungen bei den Produkten aus den ersten Vergleichsprüfungen von 2019 sollen 2021 und 2022 vorgelegt werden.

Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten weiterhin, insbesondere im Rahmen von Umsetzungsworkshops, in ihren Bemühungen zur Umsetzung und Anwendung der aktualisierten Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in nationales Recht.

Sobald die Mittel aus dem mehrjährigen Finanzrahmen verfügbar sind, werden des Weiteren im Jahr 2021 neue Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 1 Million Euro zur Unterstützung der Kapazitäten der Verbraucherschutzbehörden bereitgestellt, die auch für Produkttests verwendet werden können.

Links zum Thema:

Lebensmittel von zweierlei Qualität – Ergebnisse des zweiten Teils der EU-weiten Testreihe

Hintergrund – Lebensmittel von zweierlei Qualität

Factsheet zur Lage der Union 2017 – Lebensmittel von zweierlei Qualität

Factsheet – Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher: Welche Vorteile hat das für mich als Verbraucher?

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.