Medienpluralismus: Überwachung der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich soll auf alle Mitgliedstaaten erweitert werden © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

18.10.2021 Brüssel. Die Kommission hat am Montag (18. Oktober) eine zweite Ausschreibung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um das von der EU kofinanzierte System zur Beobachtung der Medieneigentümerschaft zu ergänzen. Diese Ausschreibung wird das erste laufende Pilotprojekt ergänzen und eine länderbezogene Datenbank zum Medieneigentum in den verbleibenden 12 Mitgliedstaaten bereitstellen, die von der ersten Auflage nicht erfasst wurden. Das System zur Überwachung des Medieneigentums wird die einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Risiken für die Transparenz des Medieneigentums systematisch bewerten. Es wird auch potenzielle Risiken für den Medienpluralismus aufzeigen und wertvolle Informationen liefern, um den Nachrichtenmedienmarkt besser zu verstehen. Die Ausschreibung läuft bis 15. Dezember.

Das Tool wird die Informationen über eine interaktive Online-Plattform öffentlich zugänglich machen und die Ergebnisse in Formaten anzeigen, die an die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer angepasst sind. Interessierte Konsortien, die auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene im Bereich Medienfreiheit und -pluralismus arbeiten, können sich bis zum 15. Dezember für diese Ausschreibung bewerben. Der Höchstbetrag der EU-Förderung für dieses Projekt beläuft sich auf 500.000 Euro.

Die Initiative ist Teil einer umfassenderen Anstrengung im Bereich Medienfreiheit und -pluralismus, wie sie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie dargelegt ist.

Links zum Thema:

Zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Europäischer Aktionsplan für Demokratie

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.