22.10.2018 Brüssel – Mit einer Kampagne startet die EU-Kommission heute (Montag, 22.10) den 60. Jahrestag der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und den 50. Jahrestag des EU-Gesetzes zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer- freizügigkeit und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sind Grundpfeiler der Europäischen Integration.
Im Jahr 2017 lebten oder arbeiteten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat. Zum Kampagnenstart sagte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitsmobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen: „Die Freizügigkeit ist mehr als ein in den EU-Verträgen verankertes Grundrecht. Sie ist eine lebendige Realität, in deren Genuss Millionen von Menschen kommen.“
„Die Freizügigkeit konnte nicht auf einen Schlag hergestellt werden. Gesetzgebung war notwendig, um sie zu Realität werden zu lassen. Heute erinnern wir an die ersten und entscheidenden Gesetzgebungsschritte und verbessern gleichzeitig die Vorschriften noch weiter. Denn es liegen noch weitere Vorschläge vor, die klare, faire und durchsetzbare Regeln für eine faire Arbeitsmobilität festlegen. In den kommenden Wochen werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese Vorschläge angenommen und vor Ort umgesetzt werden“, so Thyssen weiter.
Die Arbeitnehmermobilität wird immer wichtiger. Im Jahr 2017 lebten oder arbeiteten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat. Das sind 3,8 Prozent der EU-Bevölkerung – fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Hinzu kommen 1,4 Millionen Grenzgänger – ein Plus von vierzig Prozent seit 2006 und 2,3 Millionen Entsendungen von Arbeitnehmern europaweit. Die EU-Mitgliedstaaten mit dem geringsten Anteil mobiler Staatsangehöriger (an der Gesamtbevölkerung des Landes) sind Deutschland (1,0 Prozent), das Vereinigte Königreich (1,1 Prozent), Schweden und Frankreich (je 1,3 Prozent).
Die Freizügigkeit ist eine der am meisten geschätzten Errungenschaften der Europäischen Union. In der Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2018 gaben mit 82 Prozent mehr als acht von zehn Europäern an, die Freizügigkeit der EU-Bürger zu befürworten. In Deutschland lag die Zustimmung sogar bei 92 Prozent.
Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2014 hat die Juncker-Kommission viele Initiativen erarbeitet, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den Schutz ihrer Rechte zu erleichtern, Sozialdumping zu vermeiden und den nationalen Behörden die Instrumente zur Bekämpfung von Missbrauchsrisiken oder Betrugsfällen an die Hand zu geben. Dazu gehören die Revision der Entsenderichtlinie, die Modernisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Vorschlag für eine Europäische Arbeitsbehörde. Die Rede von Kommissar Thyssen zum Start der Kampagne finden Sie hier. Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier.