27.04.2021 Brüssel. Nur etwa ein Drittel aller Menschen ohne Bleiberecht in der EU kehren tatsächlich in ihr Herkunftsland zurück. Weniger als 30 Prozent von diesen tun es freiwillig. Mit der heute (Dienstag) vorlegten EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung will die EU-Kommission gegensteuern. „Rückkehrmaßnahmen sind erfolgreicher, wenn die Rückkehr freiwillig vonstatten und mit echten Wiedereingliederungsmöglichkeiten einhergeht. Diese Strategie wird ein einheitlicheres Vorgehen der Mitgliedstaaten entwickeln, das dazu beitragen soll, das Potenzial der Rückkehrpolitik voll auszuschöpfen“, sagte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas.
EU-Innenkommissarin Ylva Johansson fügte hinzu: „Unsere neue Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung wird es Rückkehrern aus der EU und aus Drittländern leichter machen, Chancen in ihren Herkunftsländern wahrzunehmen, zur Entwicklung ihrer Gemeinschaften beitragen, das Vertrauen in unser Migrationssystem stärken und ihm zu mehr Wirkung verhelfen.“
Die heute vorgelegte EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung fördert die freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung als integralen Bestandteil eines gemeinsamen EU-Rückkehrsystems, das ein zentrales Ziel des neuen Migrations- und Asylpakets ist. Die Strategie führt praktische Maßnahmen auf, mit denen der rechtliche und operative Rahmen für eine freiwillige Rückkehr aus Europa und aus Transitländern sowie die Qualität der Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme verbessert, Migrations- und Entwicklungspolitik enger miteinander verknüpft und die Zusammenarbeit mit Partnerländern intensiviert werden sollen.
Ein wirksamerer rechtlicher und operativer Rahmen
Ein Gefälle zwischen Asyl- und Rückkehrverfahren, Herausforderungen dabei, das Untertauchen von Migranten zu verhindern, unzureichende Ressourcen, fehlende Daten, allgemeine Fragmentierung, fehlende Eigenverantwortung und begrenzte Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung von Rückkehrentscheidungen tragen dazu bei, dass Programme für die unterstützte freiwillige Rückkehr nur wenig genutzt werden.
Mit dem Vorschlag für eine Neufassung der Rückführungsrichtlinie, dem geänderten Vorschlag für eine Asylverfahrensverordnung, der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und der überarbeiteten Eurodac-Verordnung wird die Kommission weiter an der Einführung schneller und fairer gemeinsamer Asyl- und Rückführungsverfahren arbeiten, die Gewährung von Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfen nachverfolgen und die Gefahr unerlaubter Migrationsbewegungen senken.
Mit ihrem robusteren Mandat kann Frontex den Mitgliedstaaten in allen Phasen des Prozesses der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung operative Unterstützung leisten, darunter Beratung vor der Rückkehr Unterstützung nach der Ankunft und Überprüfung der Wirksamkeit der Wiedereingliederungshilfe.
Der Rückführungskoordinator und das hochrangige Netz für Rückkehrfragen werden den Mitgliedstaaten weitere technische Unterstützung leisten, um die verschiedenen Aktionsbereiche der EU-Rückkehrpolitik zusammenzuführen.
Mehr Qualität in den Programmen für die unterstützte freiwillige Rückkehr
Die Zurverfügungstellung frühzeitiger, maßgeschneiderter und wirksamer Rückkehrberatung unter Berücksichtigung individueller Umstände, der Bedürfnisse von Kindern und gefährdeter Gruppen und die Unterstützung nach der Rückkehr verbessern die Aussichten auf eine erfolgreiche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Heimatländern.
Die Kommission wird gemeinsam mit Frontex an der Entwicklung eines gemeinsamen Lehrplans für Rückkehrberater arbeiten, der die vorhandene Unterstützung durch die Agentur ergänzt und eine bessere Nutzung netzbasierter Informationsinstrumente wie des Verzeichnisses der Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfen und des Instruments für Wiedereingliederungshilfe ermöglicht. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Frontex und dem Europäischen Netz für Rückkehr und Wiedereingliederung mit EU-Mitteln einen Qualitätsrahmen für die Anbieter von Wiedereingliederungsdiensten auf der Grundlage gemeinsamer Qualitätsstandards für die Projektverwaltung bereitstellen.
Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Partnerländern
Die Zusammenarbeit bei der freiwilligen Rückkehr und der nachhaltigen Wiedereingliederung ist ein zentraler Aspekt der umfassenden und für beide Seiten vorteilhaften Migrationspartnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern, die die EU im Rahmen des neuen Pakets ausbauen wird. Die EU wird die Eigenverantwortung für den Wiedereingliederungsprozess in den Partnerländern durch Kapazitätsaufbau unterstützen, Personal mit den erforderlichen Kompetenzen ausstatten oder Verwaltungsstrukturen unterstützen, um den spezifischen wirtschaftlichen, sozialen und psychosozialen Bedürfnissen von Rückkehrern gerecht zu werden.
Die EU wird auch weiterhin Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung von in anderen Ländern festsitzenden Migranten leisten, unter anderem durch die Sondierung neuer Partnerschaften. Schließlich wird die EU die Wiedereingliederungsprogramme enger mit anderen einschlägigen Entwicklungsinitiativen in den Partnerländern verknüpfen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Finanzmittel, die im Rahmen verschiedener EU-Fonds zur Verfügung stehen, besser aufeinander abgestimmt eingesetzt werden, um den gesamten Prozess der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung zu unterstützen.
Hintergrund
Die heutige Strategie ist Teil eines gemeinsamen EU-Rückkehrsystems im Rahmen des neuen Migrations- und Asylpakets.
Sie stützt sich auf die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Umsetzung nationaler Programme und EU-finanzierter Initiativen in Partnerländern, einschließlich der Arbeit des Europäischen Netzes für Rückkehr und Wiedereingliederung, von Frontex und der gemeinsamen Initiative der EU und der Internationalen Organisation für Migration für den Schutz und die Wiedereingliederung von Migranten.
Links zum Thema:
Mitteilung: Die EU-Strategie für freiwillige Rückkehr und Wiedereingliederung
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Der EU-Rahmen für Rückkehrberatung und das Instrument für Wiedereingliederungshilfe
Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.