05.12.2018 Brüssel/Straßburg – Im Vorfeld der Dezember-Tagung des Europäischen Rates appelliert die Europäische Kommission an die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament, die noch aus- stehenden Reformvorschläge anzunehmen, um die bisherigen erheblichen Fortschritte zu konsolidieren.

Das umfassende Migrationskonzept der EU führt in allen Bereichen zu konkreten Ergebnissen. Dazu zählen die intensivere Zusammenarbeit mit den Partnerländern, der bessere Schutz der Außengrenzen sowie wirksamere Instrumente für die Migrationssteuerung innerhalb der EU. Da die Zahl irregulärer Einreisen mittlerweile wieder auf den Vorkrisenstand zurückgegangen ist, ist es nun an der Zeit, die noch bestehenden Schwachstellen anzugehen.

Die Arbeiten auf operativer Ebene müssen sowohl extern als auch intern fortgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sollten die Reform des EU-Asylsystems zügig zum Abschluss bringen und vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im kommenden Jahr vor allem die fünf Vorschläge annehmen, bei denen ein breiter politischer Konsens besteht.

Immer wieder hat sich gezeigt, dass die EU in der Lage ist, neue Herausforderungen im Bereich der Migration zu bewältigen. Der heute vorgelegte Bericht beleuchtet die Aspekte, an denen die EU im Rahmen ihres umfassenden Konzepts der Migrationssteuerung kontinuierlich arbeitet – von außenpolitischen Maßnahmen über Grenzmanagement bis hin zu internen Maßnahmen.

Externe Maßnahmen: Wirksame Partnerschaften

Durch einen integrierten, die gesamte Migrationsroute erfassenden Ansatz konnten die EU und ihre Mitgliedstaaten große Fortschritte bei der Verhinderung von irregulärer Migration und der Bekämpfung der Schleusung von Migranten erzielen. Auf der östlichen Mittelmeerroute ging die Zahl der Neuankömmlinge nach dem Inkrafttreten der Erklärung EU-Türkei um 97 % zurück und liegt heute noch immer um 90 % unter dem Höchststand von 2015. Entlang der zentralen Mittelmeerroute (siehe Factsheet) konnten die irregulären Migrationsströme um 80 % reduziert werden. Knapp 34 000 Personen erhielten Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr aus Libyen und Niger in ihre Heimatländer, mehr als 2 000 Menschen wurden mit Blick auf ihre Neuansiedlung aus Libyen evakuiert.

Um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr/Rückführung und Rückübernahme zu verbessern, wurden seit 2016 sechs neue Vereinbarungen auf den Weg gebracht (mit Afghanistan, Guinea, Bangladesch, Äthiopien, Gambia und Côte d’Ivoire), womit sich die Gesamtzahl solcher Vereinbarungen auf 23 erhöht. Parallel dazu arbeitet die EU daran, legale Migrationswege zu schaffen und Neuansiedlungen vorzunehmen. Seit 2015 wurden mehr als 44 000 Personen im Rahmen von EU-Regelungen neu angesiedelt.

Auch bei der Bekämpfung der Schleusernetze sind Fortschritte zu verzeichnen: Im Zuge der EUNAVFOR MED-Operation „Sophia“ wurden seit 2015 insgesamt 151 mutmaßliche Schleuser aufgegriffen; die Maßnahmen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe in Niger führten zu 221 Festnahmen. Um die Ursachen anzugehen‚ wurden innovative Finanzierungsinstrumente geschaffen. Mehr als 4 Mrd. EUR wurden im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika mobilisiert, im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer wurden zwölf Garantieinstrumente im Wert von 800 Mio. EUR angenommen.

Dieser integrierte Ansatz wird künftig auch im westlichen Mittelmeer zur Anwendung kommen (siehe Factsheet), wo die Migrationsströme angewachsen sind. Ferner werden die Arbeiten entlang der zentralen Mittelmeerroute konsolidiert und die Bemühungen verstärkt, die laufenden Rückübernahmeverhandlungen abzuschließen und bestehende Vereinbarungen besser zu nutzen.

Ein solideres Grenzmanagement

Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache steht im Mittelpunkt der Arbeit der EU zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Schutz der Außengrenzen. Im September schlug die Kommission vor, die Europäische Grenz- und Küstenwache weiter auszubauen und die Agentur mit einer ständigen Reserve von 10 000 Grenzschutzbeamten auszustatten (siehe Factsheet). Damit soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten jederzeit die volle operative Unterstützung der EU in Anspruch nehmen können.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf, die Reform vor den nächstjährigen Wahlen zum Europäischen Parlament zu verabschieden. Des Weiteren zeitigen die Arbeiten der EU zur Einrichtung neuer, interoperabler Systeme für den Informationsaustausch in den Bereichen Grenzschutz und Sicherheit erste Ergebnisse. Derzeit werden einige Maßnahmen abgeschlossen, darunter das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), Verbesserungen des Visa-Informationssystems (VIS) und des Schengener Informationssystems (SIS) sowie die Einrichtung eines Einreise-/Ausreisesystems für Nicht-EU-Bürger.

Angesichts der bisherigen Anstrengungen zur Verbesserung des Außengrenzenmanagements und der daraus resultierenden geringeren Anzahl der eintreffenden Migranten ist es nach Auffassung der Kommission an der Zeit, die von einigen Mitgliedstaaten seit 2015 vorübergehend eingeführten Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen wieder aufzuheben. Die heute veröffentlichten neuen Zahlen (siehe Factsheet) bestätigen, dass der Schengen-Raum weiterhin eine starke öffentliche Unterstützung erfährt und von den Europäern als eine der wichtigsten Errungenschaften der EU betrachtet wird.

Interne Maßnahmen: Vollendung der Reform der EU-Asylvorschriften

Obwohl bei einigen Elementen der EU-Asylreform noch ein Kompromiss erforderlich ist, wurden insgesamt erhebliche Fortschritte erzielt, wobei fünf der ursprünglichen sieben Kommissionsvorschläge zur Annahme bereit stehen (Anerkennungsverordnung, Richtlinie über die Aufnahmebedingungen‚ Verordnung über die Europäische Asylagentur, Eurodac-Verordnung, Verordnung über den Neuansiedlungsrahmen der Union). Auch wenn die Vorschläge Teil einer umfassenden Reform sind, hat jeder einzelne von ihnen einen eindeutigen individuellen Nutzen. Die zügige Annahme jedes Vorschlags würde in der Praxis konkrete Veränderungen bewirken.

In Bezug auf die Asylverfahrensverordnung sollte der Rat seine Verhandlungsposition bis zum Jahresende annehmen und Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Außerdem muss nun ermittelt werden, wie mit der Dublin-Verordnung zu verfahren ist, die ein unverzichtbares Element eines zukunftsfähigen Asylsystems darstellt. Die Kommission ist entschlossen, auf einen Kompromiss hinzuarbeiten, der uneingeschränkte Solidarität und Unterstützung für stark belastete Mitgliedstaaten gewährleistet und gleichzeitig Sekundärmigration und einen Missbrauch des Systems verhindert.

Aufbauend auf den Erfahrungen, die im Sommer mit Ad-hoc-Lösungen gemacht wurden, könnten nun bis zum Inkrafttreten der neuen Dublin-Verordnung vorläufige Regelungen beschlossen werden, die die Kernelemente einer künftigen Dublin-Verordnung vorwegnehmen.

Weitere Informationen:

Mitteilung: Eine umfassende Migrationssteuerung

Eurobarometer zu Schengen

MEMO:  Der Globale Pakt für Migration – Fragen und Antworten

Factsheets:

Westliche Mittelmeerroute

Zentrale Mittelmeerroute

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems:

  • Anerkennungsverordnung
  • Richtlinie über die Aufnahmebedingungen
  • Verordnung über die EU-Asylagentur
  • Eurodac-Verordnung
  • Neuansiedlungsrahmen der Union
  • Asylverfahrensverordnung
  • Reform der Dublin-Verordnung
  • Europäische Grenz- und Küstenwache
  • Neufassung der Rückführungsrichtlinie