Neue EU-Regeln für die Mitnahme von Haustieren © Euopean Communities 2007, Fotograf Alfred Yaghobzadeh

22.04.2026 Berlin. Ab heute gelten neue EU-Vorschriften für die nichtgewerbliche Mitnahme von Haustieren. Sie präzisieren die Anwendung der geltenden Regeln und berücksichtigen die praktischen Erfahrungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Tiere zu verbessern.

 

Aktualisierte Anforderungen für die Reise mit Haustieren

Die aktualisierten Vorschriften stellen beispielsweise klar, dass pro Fahrzeug maximal fünf Haustiere mitgeführt werden dürfen. Sie erläutern die Bedingungen, die bei der Durchreise von Haustieren durch die EU von einem Nicht-EU-Land in ein anderes erfüllt sein müssen. Außerdem beschreiben sie die Verfahren, die zu befolgen sind, wenn einem Haustier die Einreise in ein Nicht-EU-Land verweigert wird und es in die EU zurückgeführt wird. Die aktualisierten Vorschriften verschärfen zudem die Anforderungen an die Identifizierung von Haustieren. Insbesondere legen die neuen Vorschriften fest, welche Informationen die Ausweisdokumente enthalten müssen, wie beispielsweise den Code des Herkunftslandes des Haustiers.

Schrittweise Einführung der Änderungen 

Während die meisten neuen Anforderungen ab heute gelten, werden einige Änderungen schrittweise eingeführt. So müssen beispielsweise die neuen Tiergesundheitsbescheinigungen ab dem 1. Oktober 2026 verwendet werden, während die neuen Identifizierungsanforderungen und die aktualisierten Pässe erst ab dem 1. Januar 2028 verbindlich sind. Ausführlichere Informationen zu den neuen Anforderungen finden Sie auf unserer Website.

Geltende Vorschriften

Nach den geltenden Vorschriften dürfen Hunde, Katzen und Frettchen mit ihren Besitzern in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder aus einem Nicht-EU-Land in die EU reisen, sofern sie bestimmte Anforderungen erfüllen. So müssen Haustiere beispielsweise gegen Tollwut geimpft sein und bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land einen Tollwut-Antikörpertest absolviert haben. Besitzer müssen sicherstellen, dass ihre Haustiere bei Reisen aus einem EU-Land oder Nordirland in ein anderes EU-Land oder nach Nordirland über einen gültigen europäischen Heimtierausweis verfügen; bei Reisen aus einem Nicht-EU-Land muss ein gültiges EU-Tiergesundheitszeugnis vorliegen.

Links zum Thema:

Daily News vom 22. April 2026

Website zu EU-Regeln für Haustiere

Rechtsrahmen für Tiergesundheit, in den die neuen Regeln integriert wurden

Reisen mit Haustieren in der EU

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland