Neue Regeln für sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt treten in Kraft © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

16.07.2021 Brüssel. Ab heute (16. Juli) ist die EU-Marktüberwachungs- und Konformitätsverordnung vollständig anwendbar. Sie stellt sicher, dass Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EU-Rechtsvorschriften entsprechen und die Anforderungen an die öffentliche Gesundheit und Sicherheit erfüllen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden und keine gefährlichen Produkte und Nicht-EU-konforme Produkte aus Nicht-EU-Staaten in den Unionsmarkt gelangen. Klarere Vorschriften, schärfere Konformitätskontrollen und eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden machen die Marktüberwachung effizienter.

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton sagte dazu: „Angesichts der zunehmenden Online-Käufe und der Komplexität unserer Lieferketten müssen wir unbedingt sicherstellen, dass alle Produkte auf unserem Binnenmarkt sicher sind und den EU-Rechtsvorschriften entsprechen. Diese Verordnung wird dazu beitragen, Verbraucher und Unternehmen vor unsicheren Produkten zu schützen und die Zusammenarbeit der nationalen Behörden und Zollbeamten zu verbessern, um zu verhindern, dass diese in den Binnenmarkt gelangen.“

Die von der Kommission im Juni 2019 vorgeschlagene Verordnung gilt nun für eine breite Palette von Produkten, die von 73 EU-Rechtsvorschriften abgedeckt werden, von Spielzeug über Elektronik bis hin zu Autos. Um die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Unternehmen zu fördern, wird die Verordnung dazu beitragen, dass die Unternehmen über das Portal „Europa für Sie“ und die Produktkontaktstellen  kostenlos Informationen über die Produktvorschriften erhalten.

Mit den neuen Regeln werden auch die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden genauer festgelegt. Sie sind jetzt befugt, Inspektionen vor Ort durchzuführen und Produkte verdeckt zu kaufen. Indem sichergestellt wird, dass bestimmte Produktkategorien nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können, wenn ein Wirtschaftsbeteiligter in der EU als Gesprächspartner für die Behörden präsent ist, reagiert die Kommission mit den modernisierten Regeln für die Marktüberwachung auch auf die wachsenden Herausforderungen des elektronischen Handels und neuer Lieferketten. Um Unternehmen bei der Anpassung an diese Anforderungen zu unterstützen, hat die Kommission bereits im März 2021 entsprechende Leitlinien herausgegeben.

Darüber hinaus wird die Verordnung auch dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugs- und insbesondere den Zollbehörden zu stärken, um eine wirksamere Kontrolle von Produkten, die in den EU-Markt gelangen, an den Grenzen zu gewährleisten. Der Grundstein für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und den Interessenvertretern wurde durch die Gründung des European Product Compliance Network Anfang Januar dieses Jahres gelegt.

Links zum Thema:

Daily News vom 16. Juli

EU-Marktüberwachung

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.