04.12.2018 Straßburg – Gute Nachrichten für alle, die gerne online einkaufen: kein Geoblocking und keine Länderumleitungen mehr. Die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Regeln sind seit gestern (3.12) Wirklichkeit.

Online-Shopping gehört für viele Europäer zum Alltag. Ob Bekleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte oder Möbel: 57 Prozent der EU-Bürger haben 2017 etwas online gekauft. Online-Shopping ist eine der beliebtesten Aktivitäten der Internetnutzer (68 Prozent der Internetnutzer kauften 2017 online ein).

Online-Shopping macht nicht an der Grenze halt: Im Jahr 2017 kaufte ein Drittel der Online-Shopper bei einem Händler in einem anderen Mitgliedstaat ein. Allerdings konnten Käufer auf mehrere Barrieren stoßen, die sie daran hinderten, das zu bekommen, was sie wollen.

Seit gestern (3.12.) wird eine neue Verordnung angewendet, mit der das Geoblocking ein Ende findet. Nach den neuen Regeln müssen EU-Händler den Verbrauchern überall in der EU zu den gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren, egal von wo aus die Käufer die Internetseite aufrufen. Die Abgeordneten hatten die Verordnung am 6. Februar 2018 gebilligt. Mehr Infos dazu auch in unserer Pressemitteilung

Was ist Geoblocking?

Darunter versteht man jede Einschränkung, die von Online-Shops aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des vorübergehenden Aufenthaltsorts auferlegt wird.

Ein Beispiel ist die „Länderumleitung“, nämlich wenn die Nutzer automatisch auf die „nationale“ Version einer Website weitergeleitet werden, selbst wenn sie auf die Website eines anderen EU-Landes zugreifen möchten.

Andere Formen der Diskriminierung der Verbraucher umfassen:

  • Die Website akzeptiert keine Zahlungsmittel (zum Beispiel Kreditkarten) aus einem anderem Land.
  • Ein Nutzer kann sich aufgrund seines Wohnsitzes oder seines Aufenthaltsortes, von dem er die Verbindung aufbaut, nicht auf der Website registrieren

Eine Studie der Europäischen Kommission analysierte Tausende von Websites in der gesamten EU und stellte fest, dass in nur 37 Prozent der Fälle es Nutzern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat möglich war, den Kauf abzuschließen und die gewünschten Waren zu erwerben. In den übrigen Fällen wurden die Nutzer in irgendeiner Form eingeschränkt – hier spricht man allgemein von Geoblocking.

Einsatz des Parlaments zur Beendigung von Geoblocking

Das Europäische Parlament wollte diese Form der Diskriminierung beenden, damit die Verbraucher online wie auch offline vom integrierten Binnenmarkt profitieren können.

Die neue Verordnung gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, unter anderem für Handelswaren wie Möbel und Elektronik, Online-Dienstleistungen wie Cloud-Dienste und Website-Hosting und Unterhaltungsangebote wie beispielsweise Eintrittskarten für Freizeitparks und Konzerttickets.

Urheberrechtlich geschützte Inhalte vorerst ausgeschlossen

Das Europäische Parlament hat die Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auch auf digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik oder Online-Spiele ausgedehnt werden sollte. Diese Produkte und Dienste fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln.

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